Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)

Adresse

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen

Leitung

Teamsprecher Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), Bildung und Teilhabe

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:08.30 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.

Anfahrt

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Leistungsberechtigte

Vom Grunde her leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personenkreise. 

Ab Bekanntgabe der Hilfebedürftigkeit beginnt die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG.

Die Berechnung der Leistungshöhe erfolgt fallentsprechend gemäß § 2 / § 3 ff. AsylbLG unter Berücksichtigung der jeweils anzurechnenden Einkommen.

Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können per E-Mail sowie persönlich nach Terminvereinbarung beim Arbeitsteam Asyl erfolgen. 
 

Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben I, J, K, O bis Z
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben A bis C
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben D bis H, L bis N
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen

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