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Tag | |
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Montag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.
Vom Grunde her leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personenkreise.
Ab Bekanntgabe der Hilfebedürftigkeit beginnt die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG.
Die Berechnung der Leistungshöhe erfolgt fallentsprechend gemäß § 2 / § 3 ff. AsylbLG unter Berücksichtigung der jeweils anzurechnenden Einkommen.
Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können per E-Mail sowie persönlich nach Terminvereinbarung beim Arbeitsteam Asyl erfolgen.