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Montag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.
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Vom Grunde her leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personenkreise.
Ab Bekanntgabe der Hilfebedürftigkeit beginnt die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG.
Die Berechnung der Leistungshöhe erfolgt fallentsprechend gemäß § 2/ § 3 ff. AsylbLG unter Berücksichtigung der jeweils anzurechnenden Einkommen.
Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können per E-Mail sowie persönlich nach Terminvereinbarung beim Arbeitsteam Asyl erfolgen.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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