Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)

Adresse

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen

Leitung

Teamsprecher Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), Bildung und Teilhabe

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:08.30 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.

Anfahrt

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Leistungsberechtigte

Vom Grunde her leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personenkreise. 

Ab Bekanntgabe der Hilfebedürftigkeit beginnt die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG.

Die Berechnung der Leistungshöhe erfolgt fallentsprechend gemäß § 2 / § 3 ff. AsylbLG unter Berücksichtigung der jeweils anzurechnenden Einkommen.

Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können per E-Mail sowie persönlich nach Terminvereinbarung beim Arbeitsteam Asyl erfolgen. 
 

Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben A bis C
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben D bis H, L bis N
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben I, J, K, O bis Z
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen

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