Vorkaufsrechtssatzungen

Bei der Übertragung von Grundstücken durch Kaufvertrag hat die Stadt Siegen in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses dient der Sicherung der Bauleitplanung und anderer städtebaulicher Maßnahmen. 

Das Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Vorkaufsrecht, der § 25 regelt dabei das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde. Es ermöglicht der Gemeinde, mit einer Satzung das Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke begründen, die in einem Bebauungsplangebiet liegen oder für Flächen in Gebieten, in denen städtebauliche Maßnahmen geplant sind. Das Ziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und die Verwirklichung der Bauleitplanung zu erleichtern.

Die jeweilige Vorkaufsrechtssatzung kann bei der Abteilung Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften der Stadt Siegen im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: 0271 404-2519
E-Mail: stadtentwicklung@​siegen.de