Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Siegen ist bemüht, ihre Internetseite und mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.siegen.de. 

Feedback und Kontaktangaben

Die Stadt Siegen ist bemüht, die Internetseite fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Hinweisformular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren:

Meldungen oder Hinweise zu Barrieren ...

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.siegen.de ist mit dem 

  • Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

teilweise vereinbar.

Evaluationsmethode

Die Einschätzung dieser Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools vom Siteimprove am 25. Januar 2022.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Kontraste

Die Farbe des Textes und die Hintergrundfarbe haben systembedingt teilweise nicht ausreichend Kontrast zueinander. Künftig soll eine automatische Anpassung erfolgen.

PDF-Dateien/-Formulare

Nicht alle PDF-Dateien und -Formulare sind barrierefrei. Neu eingestellte Publikationen sollen in barrierefreier Version erstellt und ältere durch solche ersetzt werden.

Verlinkungen

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.siegen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Vorlesefunktion

Eine eigene Vorlesefunktion wird nicht angeboten. Die Seiten sind jedoch so optimiert, dass sie von handelsüblichen Screenreadern wie "JAWS" gelesen werden können.

Weiter bieten wir durch den Einsatz der Assistenzsoftware Eye-Able® eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation.

Votemanager

Für die Darstellung von Siegener Wahlergebnissen nutzen wir die Anwendung Votemanager des Herstellers vote IT. Gemäß eines BITV-Selbsttestes durch den Hersteller im Juli 2021 sind folgende Punkte nur teilweise erfüllt:

  • Kontraste von Texten ausreichend;
  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend;
  • Auszeichnung von Bedien-/ Formularelementen für Screenreader.

Nicht barrierefreie Inhalte

Für das städtische GeoPortal "SiGIS" können wir leider keine barrierefreie Alternative anbieten.

Barrierearme Darstellung

Die städtische Internetseite ist für eine barrierearme Darstellung optimiert. Zum Beispiel:

  • Die verwendeten Schriften sind für das Internet optimiert.
  • Die Schrift und das Layout können mit der Zoomfunktion des Browsers skaliert werden.
  • Textseiten werden so gestaltet und gegliedert, dass sie strukturiert und gut lesbar sind.
  • Fotos und Grafiken, die wir auf unserer Website einbinden, werden mit Alternativtext versehen.
  • In der Website-Gestaltung verzichten wir auf Darstellungen in Tabellenform.
  • Unsere zentralen Seiten basieren auf einem reinem CSS-Layout. Es gibt keine Layout-Grafiken, die die barrierefreie Bedienbarkeit einschränken würden.
  • Die Alternativtexte für Verlinkungen werden gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit angeboten.

Assistenzsoftware Eye-Able®

Diese städtische Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barrierereduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.

Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • ein Blaufilter,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel "ALT + 1" geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über "ALT + F1").

Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Hierzu tun wir Folgendes:

Die Stadt Siegen führt mittelfristig eine komplette Überarbeitung der städtischen Homepage www.siegen.de durch. Eine der Anforderungen ist die Verbesserung der Barrierefreiheit. Diese Überarbeitung wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Zuge dessen ist ein abschließender Barrierefreiheits‐Test einer unabhängigen Organisation geplant. Dieser wird aus praktischen Gründen der Durchführbarkeit nach dem Start der neuen Internetpräsenz erfolgen.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon: (0211) 8553451
E-Mailombudsstelle-barrierefreie-it@​mags.nrw.de 

Erstellung/ Überprüfung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Februar 2022 erstellt und am 23. November 2022 aktualisiert.