Kommunalwahlen 2025

Am Sonntag, 14. September 2025, fanden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.

Zu wählen waren für die Stadt Siegen:

sowie für den Kreis Siegen-Wittgenstein:

  • die Landrätin/ der Landrats und
  • der Kreistag.

Die Ämter der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters bzw. der Landrätin/ des Landrates werden durch Mehrheitswahl bestimmt; hier besitzt jede Wählerin/ jeder Wähler eine Stimme. Da keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl. 


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/ Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Erklärungen und Mitteilungen über den Erhalt von Zuwendungen

Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1000
E-Mail: wahlen@​siegen.de


Öffnungszeiten (Brief-)Wahlbüro

Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Freitag, 26. September 2025
08.00 bis 15.00 Uhr