Kommunalwahlen 2025

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Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.

Zu wählen sind für die Stadt Siegen:

sowie für den Kreis Siegen-Wittgenstein:

  • die Landrätin/ der Landrats und
  • der Kreistag.

Die Wahlperiode für die Ämter, Räte und den Kreistag beträgt fünf Jahre.

Etwaige Stichwahlen finden am 28. September 2025 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/ Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Alle Informationen zum Einreichen von Wahlvorschlägen sowie der Beschaffung von dafür benötigten Vordrucken, finden Sie in der nachstehend angebotenen "Öffentliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl in der Universitätsstadt Siegen am 14. September 2025".


Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1000
E-Mail: wahlen@​siegen.de