Förderprogramme

Die Stadt Siegen bietet Fördermöglichkeiten in verschiedenen Bereichen an. Welche Förderung für Sie in Frage kommt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Umwelt und Klimaschutz

Mit der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung im Siegener Stadtgebiet möchte die Abteilung Umwelt und Klima einen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas leisten. Vor allem in stark versiegelten Quartieren der Innenstadt können solche Begrünungen dazu beitragen, die sommerliche Hitzebelastung zu verringern, die Staubbindung zu verbessern und die Kühlleistung der Vegetation zu erhöhen. Darüber hinaus trägt eine Zwischenspeicherung von Regenwasser auf begrünten Dächern bei Starkregenereignissen dazu bei, dass dieses Wasser schadlos abgeleitet werden kann. Nicht zuletzt machen grüne Dächer und Gebäudefassaden das Wohnumfeld attraktiver und stärken das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner.

Das Programm richtet sich an Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften. Auch Vereine oder sonstige Gruppen können Anträge stellen, sofern eine Vollmacht des Gebäudeeigentümers bzw. der -eigentümerin vorliegt.

Antragsformular

Entsprechende Antragsformulare können wir Ihnen auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen lassen sowie zu den allgemeinen Öffnungszeiten vor Ort aushändigen.

Anträge können per Post an

Stadt Siegen
Abteilung 4/7 Umwelt und Klima
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

oder per E-Mail an: umwelt@​siegen.de gesandt werden.

Antragsfrist: Das Förderprogramm läuft über das gesamte Jahr.
Ansprechperson: Frau Bergholz

Auch Projekte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes im Stadtgebiet Siegen können gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Artenschutzprojekte sowie Maßnahmen, mit denen Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten oder entwickelt werden.

Gestellt werden kann der Antrag von Personen, Personengemeinschaften, Vereinen, Verbänden und Schulen etc., die im Gebiet der Stadt Siegen ihren Sitz und ihren überwiegenden Wirkungsbereich haben.

Antragsfrist: Das Förderprogramm läuft das gesamte Jahr über.
Ansprechperson: Herr Dr. Wiedemann

Für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an besonders schützenswerten Großbäumen, die auf privaten Grundstücken stehen, sind Zuschüsse möglich. Ziel der Stadt Siegen ist es, das private Engagement zum Erhalt stadtbildprägender Bäume, die unter den Schutz der städtischen Baumschutzsatzung fallen, zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind Personen, Personengesellschaften oder Vereine, auf deren Grundstück im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzsatzung der zu behandelnde Großbaum steht.

Antragsfrist: Das Förderprogramm läuft das gesamte Jahr über.
Ansprechperson: Frau Bergholz

Stadtentwicklung

Das "Fassadenprogramm Innenstadt" ist Teil der Gesamtmaßnahme "Rund um den Siegberg", die mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land bezuschusst wird.

Über das Fassadenprogramm werden Sanierungsmaßnahmen an Fassaden und Dächern im Bereich der Siegener Oberstadt (genaue Abgrenzung: siehe Geltungsbereich) gefördert. Es dient als Anreiz und als Unterstützung für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei Sanierungsvorhaben, bei denen hochwertige Materialien und traditionelle Baustoffe (beispielsweise Schiefer) verwendet werden. Die höheren Anforderungen, die aus der Gestaltungssatzung resultieren, sollen so finanziell abgemildert werden. Durch das Programm soll das Erscheinungsbild im Geltungsbereich weiter verbessert werden. Durch die Sanierung von Fassaden- und Dachflächen werden die Quartiere des Geltungsbereichs erheblich aufgewertet. Die Erneuerung der Fassaden und Dächer trägt zudem zur Instandhaltung und langfristigen Werterhaltung der Immobilie bei.

Gefördert werden maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten laut wirtschaftlichstem Angebot oder qualifizierter Kostenkalkulation. Pro Maßnahme/Immobilie können maximal 10.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt werden. Insgesamt stehen 250.000 Euro zur Verfügung. Alle Details können der Richtlinie entnommen werden. 

Hinweis: Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude im Geltungsbereich des Programms liegt!

Antragstellung

1. Beratungsgespräch mit der Servicestelle Bauberatung
Erfragen Sie, ob für Ihre geplante Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist. Für Maßnahmen, die das Fassadenprogramm betreffen, ist dies der Regelfall. Grund hierfür ist, dass sich der Geltungsbereich des Fassadenprogramms mit dem Geltungsbereich der "Gestaltungssatzung Innenstadt" überlagert, welche besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden stellt. Den Kontakt zur Servicestelle Bauberatung finden Sie am Ende dieser Information (siehe: Kontakt)

2. Antrag Fassadenprogramm
Mit vorliegender Baugenehmigung können Sie einen Antrag über das Fassadenprogramm einreichen. Weitere benötigte Unterlagen für die Antragstellung sind zwei vergleichbare Handwerksangebote für die beabsichtigte Maßnahme oder eine qualifizierte Kostenkalkulation, die Darstellung des bisherigen Gebäudezustandes und die Gestaltungsabsichten (vergleiche Richtlinie Punkt 7 "Verfahren"). Die beiden zuletzt genannten Punkte sind häufig bereits Teil der Baugenehmigung.

Anträge können ausschließlich über das Serviceportal der Stadt Siegen gestellt werden. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch analog erfolgen. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadtentwicklung auf.

Ansprechperson Fassadenprogramm: Herr Springmann
Ansprechperson Baugenehmigung: Herr Hahn

+++ Hinweis: Die Antragstellung ist erst wieder ab 1. Januar 2025 möglich! +++

Mit dem Förderprogramm möchte die Universitätsstadt Siegen natürliche Personen und eingetragene Vereine dabei unterstützen, eigene Projekte umzusetzen, einen Beitrag zur Erhaltung des unverwechselbaren Orts- und Landschaftscharakters zu leisten und gleichzeitig die Mit- und Eigenverantwortung für die Gesamtentwicklung ihres Stadtteils zu stärken und damit das soziale und kulturelle Zusammenleben zu fördern. Die Gestaltung und die Entwicklung des bebauten und unbebauten Raumes sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Stadtteilentwicklung.

Fördergegenstände

1. Maßnahmen zur Erhaltung der ortsbildprägenden und erhaltenswerten Bausubstanz
Hierunter fallen Projekte und Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung besonders erhaltenswerter Bausubstanz und Gebäude oder vorhandene, ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter (nicht denkmalgeschützt).
Die Art der Ausführung der Maßnahme muss sich in das Gesamtbild des Ortes, des direkten Umfeldes und des Gebäudes einfügen.
Förderquote: 50 Prozent der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (eingetragene Vereine maximal 10.000 Euro, natürliche Personen maximal 3.000 Euro Fördersumme)

2. Aufwertung, Instandsetzung oder Neubau von örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen
Die Maßnahmen beziehen sich auf Gemeinschaftseinrichtungen, die für Veranstaltungen der örtlichen Gemeinschaft genutzt werden können, die durch Vereine unterhalten werden und der Öffentlichkeit/Privatpersonen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, wie beispielsweise Vereinsheime, Bürgerhäuser oder Dorfgemeinschaftshäuser. Hierunter fallen Projekte und bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle der bestehenden Bausubstanz, im Gebäudeinneren der bestehenden Bausubstanz und zur Errichtung einer Gemeinschaftseinrichtung. Antragsberechtigt sind nur eingetragene Vereine.

Förderquote: 30 Prozent der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (maximal 10.000 Euro Fördersumme)

3. Aufwertung von ortsbildprägenden Außenanlagen und Freiflächen
Hierunter fallen zum Beispiel Projekte und Maßnahmen 

  • zur Gestaltung und Entwicklung des Ortsbildes und der Einbindung der Außenanlagen und Freiflächen in die Landschaft,
  • in Form einer Grün- und Freiflächengestaltung im Stadtteil, unter Verwendung von standortgerechten, heimischen Bäumen, Hecken und Sträuchern,
  • zur Reduzierung der Versiegelung,
  • zur Bewahrung von straßenbegleitenden Natursteinmauern und
  • zur Instandsetzung vorhandener Einfriedung von Grundstücken in traditionell handwerklicher Ausführung.

Förderquote: 50 Prozent der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (maximal 1.000 Euro Fördersumme)

Nicht gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten sowie Verschönerungsmaßnahmen im Gebäudeinneren und die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen aller Art. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben und Maßnahmen an Dach und Fassade (inklusive Fenster und Türen) im Bereich des Städtebauförderprogramms "Rund um den Siegberg". Der Geltungsbereich des Förderprogramms ist in der Anlage zur Richtlinie dargestellt. 

Vom Antrag zur Bewilligung

Für die Bewilligung von Fördermitteln bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrags, der online im Serviceportal der Stadt Siegen verfügbar ist. Vollständig vorliegende Anträge werden zeitnah fachlich geprüft und können nach Genehmigung des Haushaltes bewilligt werden. Danach hat die antragstellende Person zwölf Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko ist möglich, die Umsetzung der Maßnahme muss aber im gleichen Jahr, wie die Antragstellung erfolgen.

Verwendungsnachweis: Nach Fertigstellung der Maßnahme ist der Universitätsstadt Siegen ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Antragszeitraum: 1. Januar 2025 bis 30. September 2025
Ansprechpersonen: Frau Peter und Frau Bätzing
 

Wirtschaftsförderung

Auch 2024 wird das Zentrenbudget für die Geschäftszentren im Stadtgebiet fortgeführt. Das hat der Rat der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 beschlossen.

Werbegemeinschaften, Geberbetreibende, Immobilienbesitzer, Gastronomen - oder weitere Initiativen mit mindestens drei Akteuren - können Fördermittel bis zu 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung sind kreative Aktionen, die die Geschäftszentren beleben, stärken und Kunden binden. Der Eigenanteil der jeweiligen Aktion beträgt 20 Prozent.

Damit Maßnahmen und Projekte gefördert werden können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen und zeitlich wie inhaltlich festgelegt sein. Förderfähig sind zum Beispiel Konzeptideen, die den Erlebnischarakter des jeweiligen Zentrums steigern, wie jahreszeitliche Themenevents, Mitmach-Aktionen, Straßenkünstler, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Bindung von Kundinnen und Kunden.

Ansprechpersonen: Frau Kühn und Frau Zilz

Wer ein freies Erdgeschoss-Ladenlokal in der Siegener Innenstadt besitzt oder Interesse hat, ein solches zu mieten, erhält jetzt Unterstützung von der städtischen Abteilung Wirtschaftsförderung: Mit dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW" (ZIO) des Landes Nordrhein-Westfalen sollen freie Ladenlokale wiederbelebt und neu genutzt werden.

Gewerbetreibende und Start-Ups haben damit die Möglichkeit, in der Startphase eine finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihr Geschäftskonzept zu etablieren. Denn: Die Ladenlokale werden durch die Stadt angemietet und zu einer stark reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren an Dritte weitervermietet. Darüber hinaus hilft die Wirtschaftsförderung bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten und berät bei Fragen rund um das jeweilige Geschäft und den Standort.

Das Förderprogramm läuft bis 2026 und folgt auf das Sofortprogramm Innenstadt NRW, das bis Ende 2023 zur Belebung der Siegener Fußgängerzone Bahnhofstraße und Kölner Straße umgesetzt wurde.

Ansprechperson: Frau Zilz