Förderprogramme

Die Stadt Siegen bietet Fördermöglichkeiten in verschiedenen Bereichen an. Welche Förderung für Sie in Frage kommt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Gesellschaft

Mit zwei Fördertöpfen unterstützt der Siegener Integrationsrat einzelne Personen, Gruppen oder Vereine, die sich im Stadtgebiet mit Projekten für das friedliche Zusammenleben, den Abbau von Vorurteilen und den kulturellen Austausch engagieren wollen.

Die Mittel für ausländische Vereine, die ihren Sitz in Siegen haben und sich für die Pflege von Gemeinschaft, Tradition und Kultur oder die Wahrnehmung sozialer Aufgaben einsetzen, belaufen sich auf insgesamt 4.600 Euro, für die Umsetzung von integrativen Projektideen stehen 6.800 Euro zur Verfügung. 

Antragsfrist: 31. März 2025
Ansprechperson: Herr Büker

Kultur

Um das lokale Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen, lobt die Universitätsstadt Siegen einmal im Jahr den "Heimat-Preis" aus. Dank der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen kann eine Prämie von 5.000 Euro an die Preisträgerinnen und Preisträger ausgezahlt werden.

Solche ehrenamtliche Arbeit wird in den Heimatvereinen geleistet, in Sportvereinen, in Initiativen für Kindergärten und Schulen, in Waldgenossenschaften, ortsbezogenen, übergreifenden Arbeitsgemeinschaften, in Kirchengemeinden, Chören und sonstigen kulturell aktiven Gruppen. Auch Einzelne, die sich für ihren Stadtteil engagieren, tragen zum Zusammenhalt bei und gehören damit zum Kreis jener, die Aussicht auf eine Auszeichnung durch den Heimat-Preis haben. 

Aktivitäten, die förderwürdig sein können, sind so vielfältig, wie das Spektrum der ehrenamtlich tätigen. Manche nehmen die Verschönerung des Ortsbilds in den Blick, andere sorgen für den baulichen Erhalt von Gemeinschaftseinrichtungen, wieder andere widmen sich der Bewahrung von Flora und Fauna, der Pflege nachbarschaftlicher Beziehungen, der Betreuung von Kindern und Alten, der Bewahrung von historischen Gütern oder auch deren Dokumentation. Die Reihe der Beispiele könnte fortgesetzt werden.

Formale Voraussetzung für die Bewerbung sind die folgenden: Die Projekte müssen allgemein zugänglich bzw. für die Öffentlichkeit erleb- bzw. nutzbar, ehrenamtlich durchgeführt, gemeinnützig, zukunftsorientiert und nachhaltig sein und in Siegen umgesetzt werden. 

Personen, Vereine, Initiativen können sich selbst mit ihrem Projekt bei der Stadt Siegen bewerben. Ebenso willkommen sind Vorschläge von Personen, die nicht selbst mitwirken, sondern einfach nur begeistert vom Engagement anderer sind.  

Antragsfrist: 30. Juni 2025
Ansprechperson: Frau Wissenbach

Gefördert werden Kulturtreibende, die mit ihren Betätigungen nachhaltig zum Aufbau und zur Festigung des kulturellen Angebots im Siegener Stadtgebiet beitragen.

Wer wird gefördert?

  • Vereine und Gruppierungen, die ihr Angebot seit mindestens zwei Jahren in Folge erbracht haben und ihren Sitz in Siegen haben.
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller, die ausschließlich nicht kommerzielle Zwecke verfolgen und deren Institution/ Werke/ Darbietungen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind.

Welche kulturelle Sparten werden gefördert?

  • Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Theater, Fotografie, Video/Film, Kulturgeschichte, Stadtgeschichte, soziokulturelle Projekte, interkulturelle Projekte, Architektur, neue Medien, Heimatpflege, Jugendkultur, spartenübergreifende Projekte.

Höhe, Art und Umfang der Förderung

  • Die Stadt Siegen übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 3.500 Euro pro Projekt.
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen einen monetären Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben nachweisen.
  • Eigenmittel müssen zuerst aufgebraucht und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Fristen

  • Die Förderanträge müssen bis zum 30. April eines Jahres gestellt werden.
  • Sofern die verfügbaren Mittel mangels vorliegender Anträge nicht ausgeschöpft sind, wird eine zweite Antragsrunde mit Stichtag 30. Juni  des Jahres durchgeführt.
  • Anträge können für Projekte eingereicht werden die im Zeitraum 1. April bis zum 31. März des Folgejahres durchgeführt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Angaben zu den Antragsstellerinnen und Antragsstellern (Kontaktdaten, Rechtsform etc.),
  • ausführliche Projektbeschreibung, einen Termin- und Zeitplan des Projekts, Erläuterung der Ziele und Zielgruppen, Kosten- und Finanzierungsplan (Gesamtausgaben, Finanzierung aus Eigen- und Drittmitteln…), Benennung des voraussichtlichen Defizits.
  • Höhe der beantragten Förderung.
  • Von den Antragstellerinnen/ Antragstellern ist eine Erklärung vorzulegen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.

Die Stadt Siegen übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 3.500 Euro pro Projekt. Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen einen monetären Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben nachweisen. Eigenmittel müssen zuerst aufgebraucht und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Welche kulturellen Sparten werden gefördert?

  • Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Theater, Fotografie, Video/Film, Kulturgeschichte, Stadtgeschichte, soziokulturelle Projekte, interkulturelle Projekte, Architektur, neue Medien, Heimatpflege, Jugendkultur, spartenübergreifende Projekte.

Höhe, Art und Umfang der Förderung

  • Die Stadt Siegen übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 3.500 Euro pro Projekt
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen einen monetären Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben nachweisen.
  • Eigenmittel müssen zuerst aufgebraucht und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Fristen

  • Die Förderanträge müssen bis zum 31. März des jeweiligen Jahres gestellt werden. Sofern die verfügbaren Mittel mangels vorliegender Anträge nicht ausgeschöpft sind, wird eine zweite Antragsrunde mit Stichtag 30. Juni  des Jahres durchgeführt. Anträge können für Projekte eingereicht werden die im Zeitraum 1. April bis zum 31. März des Folgejahres durchgeführt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Angaben zu den Antragsstellerinnen und Antragsstellern (Kontaktdaten, Rechtsform etc.),
  • ausführliche Projektbeschreibung, einen Termin- und Zeitplan des Projekts,
  • Erläuterung der Ziele und Zielgruppen,
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Gesamtausgaben, Finanzierung aus Eigen- und Drittmitteln…), Benennung des voraussichtlichen Defizits.
  • Höhe der beantragten Förderung.
  • Von den Antragstellerinnen und Antragstellern ist eine Erklärung vorzulegen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.

Sonderförderung erhalten Vereine und Initiativen, die dauerhaft einen herausragenden Beitrag zur kulturellen Infrastruktur der Stadt Siegen leisten. Anträge nimmt KulturSiegen entgegen. Die Höhe der Förderung ist vom Einzelfall abhängig und liegt in der Entscheidung der städtischen Gremien.

Wer kann einen Antrag einreichen?

  • Vereine und Organisationen.

Was beinhaltet die Förderung?

  • zum Beispiel die kostenlose Nutzung städtischer Immobilien oder eine Beteiligung an jährlichen Betriebskosten.

Welche kulturelle Sparten werden gefördert?

  • Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Theater, Fotografie, Video/Film, Kulturgeschichte, Stadtgeschichte, soziokulturelle Projekte, interkulturelle Projekte, Architektur, neue Medien, Heimatpflege, Jugendkultur, spartenübergreifende Projekte.

Höhe, Art und Umfang der Förderung

  • Über die Höhe, Art und Umfang der Förderung entscheidet der Kulturausschuss.

Fristen

  • Die Sonderförderung kann das ganze Jahr über formlos beantragt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kurzvorstellung Antragstellerin/ Antragsteller, Institution, Stellen- und Organisationsplan u. a.
  • Betriebs- und Kulturkonzeption bzw. Projektkonzeption
  • Kosten- und Finanzierungsplan, Art und Umfang der Eigenleistung, die außerhalb der im Kosten- und Finanzierungsplan anzugebenden Eigenmittel erbracht werden (die nicht Bestandteil des Finanzierungsplans sind)
  • Zielstellung, Jahresprogramm, Angebote…
  • Kooperationspartnerin/ Kooperationspartner und Öffentlichkeitsarbeit
  • Satzung, Vereinsregisterauszug oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Verwendungsnachweis

Von den Kulturtreibenden ist am Ende des Jahres bzw. bei der Projektförderung im Anschluss an das Projekt ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Sport und Bäder

Mit rund 35.000 Euro jährlich fördert die Stadt Siegen Schwimm- und Vorbereitungskurse zur Erlangung des Frühschwimmen-Abzeichens "Seepferdchen".

Bezuschusst werden Vorbereitungskurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Voraussetzung hierfür ist, dass der antragstellende Verein bzw. die Schwimmschule ihren Sitz in Siegen hat und die städtischen Bäder nutzt. Die Fördersumme berechnet sich anhand eines Pauschalbetrages in Höhe von 50 Euro pro Person, die im Rahmen des Kurses die Anforderung für das Seepferdchen-Abzeichen erfüllt hat. Diese sind neben 25 Meter Schwimmen, ein Sprung vom Beckenrand oder einem Sprungbrett ins Wasser sowie das Herausziehen eines Gegenstandes (meistens ein kleiner Tauchring oder ein Spielzeug) aus schultertiefem Wasser.

Antragsfrist: Anträge können bis zum 30. September eines jeden Kalenderjahres gestellt werden.
Ansprechperson: Herr Krämer

Stadtentwicklung

Das "Fassadenprogramm Innenstadt" ist Teil der Gesamtmaßnahme "Rund um den Siegberg", die mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land bezuschusst wird.

Über das Fassadenprogramm werden Sanierungsmaßnahmen an Fassaden und Dächern im Bereich der Siegener Oberstadt (genaue Abgrenzung: siehe Geltungsbereich) gefördert. Es dient als Anreiz und als Unterstützung für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei Sanierungsvorhaben, bei denen hochwertige Materialien und traditionelle Baustoffe (beispielsweise Schiefer) verwendet werden. Die höheren Anforderungen, die aus der Gestaltungssatzung resultieren, sollen so finanziell abgemildert werden. Durch das Programm soll das Erscheinungsbild im Geltungsbereich weiter verbessert werden. Durch die Sanierung von Fassaden- und Dachflächen werden die Quartiere des Geltungsbereichs erheblich aufgewertet. Die Erneuerung der Fassaden und Dächer trägt zudem zur Instandhaltung und langfristigen Werterhaltung der Immobilie bei.

Gefördert werden maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten laut wirtschaftlichstem Angebot oder qualifizierter Kostenkalkulation. Pro Maßnahme/Immobilie können maximal 10.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt werden. Insgesamt stehen 250.000 Euro zur Verfügung. Alle Details können der Richtlinie entnommen werden. 

Hinweis: Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude im Geltungsbereich des Programms liegt!

Antragstellung

1. Beratungsgespräch mit der Servicestelle Bauberatung
Erfragen Sie, ob für Ihre geplante Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist. Für Maßnahmen, die das Fassadenprogramm betreffen, ist dies der Regelfall. Grund hierfür ist, dass sich der Geltungsbereich des Fassadenprogramms mit dem Geltungsbereich der "Gestaltungssatzung Innenstadt" überlagert, welche besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden stellt. Den Kontakt zur Servicestelle Bauberatung finden Sie am Ende dieser Information (siehe: Kontakt)

2. Antrag Fassadenprogramm
Mit vorliegender Baugenehmigung können Sie einen Antrag über das Fassadenprogramm einreichen. Weitere benötigte Unterlagen für die Antragstellung sind zwei vergleichbare Handwerksangebote für die beabsichtigte Maßnahme oder eine qualifizierte Kostenkalkulation, die Darstellung des bisherigen Gebäudezustandes und die Gestaltungsabsichten (vergleiche Richtlinie Punkt 7 "Verfahren"). Die beiden zuletzt genannten Punkte sind häufig bereits Teil der Baugenehmigung.

Anträge können ausschließlich über das Serviceportal der Stadt Siegen gestellt werden. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch analog erfolgen. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadtentwicklung auf.

Ansprechperson Fassadenprogramm: Herr Springmann
Ansprechperson Baugenehmigung: Herr Hahn

Mit dem Förderprogramm möchte die Universitätsstadt Siegen natürliche Personen und eingetragene Vereine dabei unterstützen, eigene Projekte umzusetzen, einen Beitrag zur Erhaltung des unverwechselbaren Orts- und Landschaftscharakters zu leisten und gleichzeitig die Mit- und Eigenverantwortung für die Gesamtentwicklung ihres Stadtteils zu stärken und damit das soziale und kulturelle Zusammenleben zu fördern. Die Gestaltung und die Entwicklung des bebauten und unbebauten Raumes sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Stadtteilentwicklung.

Fördergegenstände

1. Maßnahmen zur Erhaltung der ortsbildprägenden und erhaltenswerten Bausubstanz
Hierunter fallen Projekte und Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung besonders erhaltenswerter Bausubstanz und Gebäude oder vorhandene, ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter (nicht denkmalgeschützt).
Die Art der Ausführung der Maßnahme muss sich in das Gesamtbild des Ortes, des direkten Umfeldes und des Gebäudes einfügen.
Förderquote: 50 Prozent der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (eingetragene Vereine maximal 10.000 Euro, natürliche Personen maximal 3.000 Euro Fördersumme)

2. Aufwertung, Instandsetzung oder Neubau von örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen
Die Maßnahmen beziehen sich auf Gemeinschaftseinrichtungen, die für Veranstaltungen der örtlichen Gemeinschaft genutzt werden können, die durch Vereine unterhalten werden und der Öffentlichkeit/Privatpersonen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, wie beispielsweise Vereinsheime, Bürgerhäuser oder Dorfgemeinschaftshäuser. Hierunter fallen Projekte und bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle der bestehenden Bausubstanz, im Gebäudeinneren der bestehenden Bausubstanz und zur Errichtung einer Gemeinschaftseinrichtung. Antragsberechtigt sind nur eingetragene Vereine.

Förderquote: 30 Prozent der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (maximal 10.000 Euro Fördersumme)

3. Aufwertung von ortsbildprägenden Außenanlagen und Freiflächen
Hierunter fallen zum Beispiel Projekte und Maßnahmen 

  • zur Gestaltung und Entwicklung des Ortsbildes und der Einbindung der Außenanlagen und Freiflächen in die Landschaft,
  • in Form einer Grün- und Freiflächengestaltung im Stadtteil, unter Verwendung von standortgerechten, heimischen Bäumen, Hecken und Sträuchern,
  • zur Reduzierung der Versiegelung,
  • zur Bewahrung von straßenbegleitenden Natursteinmauern und
  • zur Instandsetzung vorhandener Einfriedung von Grundstücken in traditionell handwerklicher Ausführung.

Förderquote: 50 Prozent der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (maximal 1.000 Euro Fördersumme)

Nicht gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten sowie Verschönerungsmaßnahmen im Gebäudeinneren und die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen aller Art. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben und Maßnahmen an Dach und Fassade (inklusive Fenster und Türen) im Bereich des Städtebauförderprogramms "Rund um den Siegberg". Der Geltungsbereich des Förderprogramms ist in der Anlage zur Richtlinie dargestellt. 

Vom Antrag zur Bewilligung

Für die Bewilligung von Fördermitteln bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrags, der online im Serviceportal der Stadt Siegen verfügbar ist. Vollständig vorliegende Anträge werden zeitnah fachlich geprüft und können nach Genehmigung des Haushaltes bewilligt werden. Danach hat die antragstellende Person zwölf Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko ist möglich, die Umsetzung der Maßnahme muss aber im gleichen Jahr, wie die Antragstellung erfolgen.

Verwendungsnachweis: Nach Fertigstellung der Maßnahme ist der Universitätsstadt Siegen ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Antragszeitraum: 1. Januar 2025 bis 30. September 2025
Ansprechpersonen: Frau Peter und Frau Bätzing
 

Umwelt und Klimaschutz

Ab dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Siegen erneut Anträge im Rahmen des Klimaschutz- und -anpassungsförderprogramms wie gewohnt über das Serviceportal der Stadt Siegen stellen (siehe: Online-Service). 
Das Förderprogramm unterstützt unter anderem Maßnahmen zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels oder zur klimafreundlichen Mobilität.

Auch in diesem Jahr umfasst das Programm zahlreiche Förderbereiche wie Mobilität, Bauen und Sanieren, erneuerbare Energien sowie Klimafolgenanpassung. Dabei werden unter ande-rem Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zur Installation erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der städtischen Klimaanpassung gefördert. Neben Privatpersonen sind seit letztem Jahr auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt. Die maximale Förder-summe pro Haushalt oder Institution beträgt 3.000 Euro pro Jahr.

Neu ist, dass das bisher eigenständige Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünungen in das bestehende Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderprogramm integriert wurde. Dadurch wird die Beantragung für Bürgerinnen und Bürger noch einfacher gestaltet. Das Förderangebot bleibt hier unverändert: Dachbegrünungen werden mit bis zu 800 Euro und Fassadenbegrünungen mit bis zu 500 Euro bezuschusst.
Auch in diesem Jahr steht ein Budget von 150.000 Euro zur Verfügung. Das Antragsfenster bleibt wie bisher immer bis zum 30. November 2025 geöffnet.

Bei Fragen steht die Abteilung Umwelt und Klima der Stadt Siegen zur Verfügung:

Telefon: 0271 404-3213
E-Mail: klimaschutz@​siegen.de

Auch Projekte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes im Stadtgebiet Siegen können gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Artenschutzprojekte sowie Maßnahmen, mit denen Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten oder entwickelt werden.

Gestellt werden kann der Antrag von Personen, Personengemeinschaften, Vereinen, Verbänden und Schulen etc., die im Gebiet der Stadt Siegen ihren Sitz und ihren überwiegenden Wirkungsbereich haben.

Antragsfrist: Das Förderprogramm läuft das gesamte Jahr über.
Ansprechperson: Herr Dr. Wiedemann

Für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an besonders schützenswerten Großbäumen, die auf privaten Grundstücken stehen, sind Zuschüsse möglich. Ziel der Stadt Siegen ist es, das private Engagement zum Erhalt stadtbildprägender Bäume, die unter den Schutz der städtischen Baumschutzsatzung fallen, zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind Personen, Personengesellschaften oder Vereine, auf deren Grundstück im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzsatzung der zu behandelnde Großbaum steht.

Antragsfrist: Das Förderprogramm läuft das gesamte Jahr über.
Ansprechperson: Frau Bergholz

Wirtschaftsförderung

Bis 2026 wird das Zentrenbudget für die Geschäftszentren im Stadtgebiet fortgeführt. Das hat der Rat der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 beschlossen.

Werbegemeinschaften, Gewerbetreibende, Immobilienbesitzer, Gastronomen - oder weitere Initiativen mit mindestens drei Akteuren - können Fördermittel bis zu 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung sind kreative Aktionen, die die Geschäftszentren beleben, stärken und Kunden binden. Der Eigenanteil der jeweiligen Aktion beträgt 20 Prozent.

Damit Maßnahmen und Projekte gefördert werden können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen und zeitlich wie inhaltlich festgelegt sein. Förderfähig sind zum Beispiel Konzeptideen, die den Erlebnischarakter des jeweiligen Zentrums steigern, wie jahreszeitliche Themenevents, Mitmach-Aktionen, Straßenkünstler, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Bindung von Kundinnen und Kunden.

Ansprechpersonen: Frau Kühn und Frau Zilz

Wer ein freies Erdgeschoss-Ladenlokal in der Siegener Innenstadt besitzt oder Interesse hat, ein solches zu mieten, erhält jetzt Unterstützung von der städtischen Abteilung Wirtschaftsförderung: Mit dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW" (ZIO) des Landes Nordrhein-Westfalen sollen freie Ladenlokale wiederbelebt und neu genutzt werden.

Gewerbetreibende und Start-Ups haben damit die Möglichkeit, in der Startphase eine finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihr Geschäftskonzept zu etablieren. Denn: Die Ladenlokale werden durch die Stadt angemietet und zu einer stark reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren an Dritte weitervermietet. Darüber hinaus hilft die Wirtschaftsförderung bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten und berät bei Fragen rund um das jeweilige Geschäft und den Standort.

Das Förderprogramm läuft bis 2026 und folgt auf das Sofortprogramm Innenstadt NRW, das bis Ende 2023 zur Belebung der Siegener Fußgängerzone Bahnhofstraße und Kölner Straße umgesetzt wurde.

Ansprechperson: Frau Zilz