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Mit der kommunalen Wärmeplanung setzt die Stadt Siegen ein wichtiges Zeichen für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Wärmeversorgung. Ziel ist es, diese in Siegen langfristig klimafreundlich, effizient und sozial ausgewogen zu gestalten - als zentraler Baustein der lokalen Energiewende und auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Stadt nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Sie beinhaltet die Analyse des aktuellen Energieverbrauchs sowie die Entwicklung von Konzepten, um fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien oder Abwärme zu ersetzen. Der darauf basierende Wärmeplan liefert unter anderem Aussagen darüber, ob in einem Gebiet perspektivisch ein Wärmenetz umsetzbar ist oder eine individuelle Versorgungslösung gefunden werden muss.
Nein. Für die kommunale Wärmeplanung werden in erster Linie öffentlich verfügbare oder anonymisierte Daten verwendet.
Der Schutz personenbezogener Daten hat oberste Priorität. Alle Erhebungen und Analysen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgen unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Es werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Aus der kommunalen Wärmeplanung selbst lassen sich keine Rechte und Pflichten direkt ableiten. Die Ergebnisse dienen der Stadt als Handlungsempfehlung und müssen durch Satzungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne, beschlossen werden. Bei diesen Verfahren haben Sie wieder die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.
Gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Großstädte wie Siegen bis spätestens 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Die Stadt Siegen hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen, um diesen Zeitplan einzuhalten.
Ziel ist es, einen Fahrplan zur klimaneutralen Wärmeversorgung zu erarbeiten. Das Ergebnis ist ein Maßnahmenkatalog mit kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsoptionen für Stadt, Energieversorger, Gewerbe und private Haushalte.
Die Planung erfolgt in mehreren Phasen: Analyse des Ist-Zustands, Ermittlung der Potenziale für erneuerbare Energien, Entwicklung von Szenarien, Ableitung von Zielpfaden und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs. Dabei werden lokale Gegebenheiten sowie bestehende Infrastruktur berücksichtigt.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG NRW) verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans. Es legt Fristen, Mindestinhalte und Anforderungen an das Planungsverfahren fest und soll dazu beitragen, die Wärmewende auf kommunaler Ebene systematisch voranzutreiben.
Ein Wärmeplan ist eine strategische Planung und kein detaillierter Bebauungsplan. Er zeigt Perspektiven auf, ersetzt aber keine technische Detailplanung oder wirtschaftliche Einzelfallbetrachtung. Zudem basiert er auf verfügbaren Daten und kann daher nie 100 Prozent genau sein.
Ob und wo Wärmenetze entstehen oder erweitert werden, hängt vom Ergebnis der Wärmeplanung ab. In der Wärmeplanung werden Potenziale geprüft und eine Indiaktion zur Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen für verschiedene Stadtteile gegeben. Bereits bestehende Netze werden ebenfalls berücksichtigt.
Kurzfristig ändert sich nichts. Langfristig liefert der Wärmeplan wichtige Orientierungshilfen - zum Beispiel ob ein Anschluss an ein Wärmenetz sinnvoll ist oder erneuerbare Energien vor Ort besser genutzt werden können.
Im Bestand gibt es keine unmittelbaren Verpflichtungen durch den Wärmeplan. Empfehlungen und mögliche Entwicklungen können aber wichtige Hinweise für künftige Investitionen sein - etwa bei einem anstehenden Heizungstausch.
Dazu zählen zum Beispiel Solarthermie, Umweltwärme (Wärmepumpen), Geothermie, Biomasse, Abwärme oder Wasserstoff/Gase aus erneuerbaren Quellen. Ziel ist es, diese klimaneutralen und vor Ort verfügbaren Quellen verstärkt zu nutzen.
Ein Wärmenetz dient grundsätzlich der Verteilung thermischer Energie - zum Beispiel in Form von heißem Wasser oder Wasserdampf - von einer zentralen Erzeugungsanlage über ein Rohrleitungssystem zu mehreren Gebäuden oder Einrichtungen, wo sie zur Beheizung von Räumen oder zur Bereitstellung von Warmwasser genutzt wird. Hierbei wird oftmals zwischen Nah- und Fernwärme unterschieden, wobei es hier keine einheitliche Definitionen oder Abgrenzungswerte gibt. Nahwärme versorgt vorwiegend kleine Gebiete (zum Beispiel Quartiere), Fernwärme hingegen große Stadtbereiche oder Regionen mit thermischer Energie.
Zudem werden Wärmenetze oftmals an Hand des unterschiedlichen Temperaturniveaus unterschieden. Klassische Fernwärmewärmenetze sind Hochtemperaturnetze zwischen 80-130 °C oder höher, warme Netze zwischen 30-70°C sowie kalte Netze zwischen 5-25 °C. Bei kalten Netzen dient die Sole in den Leitungen als Energiequelle für dezentrale Wärmepumpen und es ist möglich damit Gebäude auch zu kühlen.
Beim Neubau müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes beachtet werden. Zudem ist es sinnvoll zur Nutzung von Fördermitteln die Vorgaben der Förderrichtlinien zu beachten, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. Der Wärmeplan kann Orientierung geben, ob ein Wärmenetzanschluss absehbar oder eine individuelle Lösung mit erneuerbaren Energien sinnvoll ist.
Auch hier gelten die Regeln des GEG. Zusätzlich kann der Wärmeplan Hinweise geben, ob ein Anschluss an ein bestehendes Netz oder eine andere klimafreundliche Lösung in der Umgebung denkbar ist.
Die beste Option hängt vom Gebäude, Standort, Wärmebedarf und verfügbaren Versorgungsoptionen ab. Der Wärmeplan liefert Hinweise auf mögliche Infrastrukturentwicklungen. Eine individuelle Energieberatung ist empfehlenswert.
Nein. Der Wärmeplan verpflichtet nicht zum Heizungstausch. Es kann jedoch langfristig sinnvoll sein, sich auf Veränderungen vorzubereiten, etwa wenn eine Heizung aus Altersgründen ohnehin ausgetauscht werden muss.
Die Verbraucherzentrale NRW, die EnergieAgentur.NRW oder lokale Energieberater bieten unabhängige Beratung zu Heiztechnik und Sanierung. Wenden Sie sich gern an den Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V. oder einen Effizienzexperten/eine Effizienzexpertin der Energie-Effizienz-Expertenliste.
Ja, es gibt Förderprogramme vom Bund (z. B. BEG), vom Land NRW, bei der Stadt Siegen oder über regionale Versorger.
Stadt Siegen
Abteilung Umwelt und Klima
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271 404-3213
E-Mail: e.berge@siegen.de