Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger - vom "24 GO" bis zum Bürgerentscheid

Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann sich jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, einzeln oder zusammen mit anderen, mit Anregungen und Beschwerden an den Rat seiner oder ihrer Stadt wenden. Es muss sich somit um Angelegenheiten handeln, die die Universitätsstadt Siegen betreffen. Das ist im Paragraf 24 der Gemeindeordnung geregelt. In Siegen hat der Rat den Haupt- und Finanzausschuss damit beauftragt, sich um die Behandlung der Anregungen und Beschwerden zu kümmern.

Wer von der Möglichkeit des Bürgerinnen und Bürgerantrages Gebrauch machen möchtet, schreibt das dem Bürgermeister. Dabei muss beachtet werden, dass das Anliegen genau beschrieben und ausreichend begründet wird. Sonst ist die Bearbeitung schwieriger und es dauert länger, bis der Haupt- und Finanzausschuss eine Entscheidung treffen kann.

Die Verwaltung ermittelt nach dem Eingang des Schreibens den Sachverhalt (die Hintergründe), damit hierüber beraten und entschieden werden kann. Wenn alle Fakten zusammen sind, schreibt sie eine so genannte Beratungsvorlage, über die der Haupt- und Finanzausschuss dann entscheidet. Falls der Haupt- und Finanzausschuss in der Sache nicht zuständig ist, wird der Antrag an die zuständige Stelle der Stadt weitergeleitet.

Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Der "Paragraf 24 GO" ist nicht die einzige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu beteiligen. Weitere partizipative Instrumente sind der Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren oder der Bürgerentscheid.

Mit Hilfe eines Einwohnerantrages kann man als Einwohnerin oder als Anwohner beantragen, dass der Rat über eine Angelegenheit berät und entscheidet, wenn er für diese gesetzlich zuständig ist. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 Prozent, höchstens jedoch 4.000 Einwohnern der betreffenden Gemeinde unterzeichnet werden. Daneben ist es möglich, ein Bürgerbegehren beantragen. Hier würden die Bürgerinnen und Bürger an Stelle des Rates bei einer Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden - das nennt sich Bürgerentscheid. Das Bürgerbegehren muss die Frage enthalten, über die entschieden werden soll. Diese muss zusätzlich begründet sein. Mindestens 5 Prozent der Bürger der Gemeinde müssen unterzeichnen. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, so soll innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Kontakt

Stadt Siegen
Büro Bürgermeister

Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1239
E-Mail: p.irle@​siegen.de