Integrationsmaßnahmen

Integrationskurse haben das Ziel, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu fördern und sie damit in die Lage zu versetzen, eigenständig im Alltag zu handeln.
Zuwanderinnen und Zuwanderer, die nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.

Für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern ist es besonders wichtig, die deutsche Sprache schnell und gut zu erlernen - ihr kommt eine Schlüsselfunktion zu: Je eher Sprachkenntnisse in der neuen Heimat erworben werden, umso besser stehen die Chancen, alle Potenziale zu entfalten und über eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Deutschkenntnisse helfen den Menschen, wenn sie Arbeit suchen, Formulare ausfüllen müssen, ihre Kinder in der Schule unterstützen oder sich in das Vereinsleben sowie die Nachbarschaft integrieren möchten.

Für eine gelungene Integration bedarf es mehr als der reinen Sprachkompetenz. So ist es von großer Bedeutung, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer frühzeitig die Geschichte, Kultur und Werte der Aufnahmegesellschaft kennenlernen. Beides - Sprache und Werte - vermitteln in Deutschland nach bundesweit einheitlichen Standards und auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes die Integrationskurse, für die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist. Sie dienen der erfolgreichen Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse und helfen den Menschen, sich in der neuen Gesellschaft zurechtzufinden.

Einen Integrationskurs beantragen können Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz, die arbeitsfähig, volljährig, der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen und nicht erwerbstätig sind und

  1.  eine Aufenthaltsgestattung besitzen,
  2. eine Duldung nach §60a Abs. 2 Satz 3 besitzen oder
  3. eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 besitzen.

Anträge können schriftlich per Post, per E-Mail oder persönlich (nur nach Terminvereinbarung) beim Arbeitsteam Sonderleistungen gestellt werden.

Kontakt

Universitätsstadt Siegen
AG 5/1-2 “Hilfen nach dem AsylbLG
Weidenauer Straße 213-215
57076 Siegen

E-Mail: ATAsyl@​siegen.de