Entschädigung der Mitglieder kommunalpolitischer Gremien

Die Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.

Die Aufwandsentschädigung hat das Land in der Entschädigungsverordnung einheitlich festgelegt. Sie gilt für alle auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen wirkenden Mandatsträger. Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Die Universitätsstadt Siegen gewährt danach folgende monatliche Entschädigungen gemäß Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW), Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) und Hauptsatzung der Universitätsstadt Siegen.

Kontakt

Stadt Siegen
Büro Bürgermeister
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1381
E-Mail: j.pfeifer@​siegen.de