zurück
Die Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Die Aufwandsentschädigung hat das Land in der Entschädigungsverordnung einheitlich festgelegt. Sie gilt für alle auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen wirkenden Mandatsträger. Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Die Universitätsstadt Siegen gewährt danach folgende monatliche Entschädigungen gemäß Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW), Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) und Hauptsatzung der Universitätsstadt Siegen.
Stadt Siegen
Büro Bürgermeister
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-1381
E-Mail: j.pfeifer@siegen.de
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.