Sportförderung

Sport ist in der Universitätsstadt Siegen weit mehr als Freizeitgestaltung - er ist Ausdruck von Gemeinsinn, Gesundheit und gesellschaftlicher Verantwortung. Sportvereine sind Orte, an denen Werte gelebt und weitergegeben, Gemeinschaft gebildet und individuelle Fähigkeiten gefördert werden. Ob als aktiver Ausgleich zum Alltag, zur Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen oder als Plattform für Leistungsorientierung - Sport ist ein unverzichtbarer Bestandteil des städtischen Lebens.

Die Universitätsstadt Siegen unterstützt diese wichtige Arbeit durch ein umfassendes System freiwilliger Fördermaßnahmen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für den Breiten-, Gesundheits- und Leistungssport nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig faire, chancengleiche Strukturen für Vereine und sportlich engagierte Institutionen zu schaffen. Besondere Berücksichtigung finden dabei auch die Schwimmausbildung von Kindern sowie inklusive und integrative Sportangebote.

Die Stadt Siegen stellt diese Fördermittel im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, doch das System der Zuschüsse ist klar strukturiert, nachvollziehbar und auf Antrag zugänglich. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderbereiche, Antragsvoraussetzungen und Fristen.

Alle Informationen auf einen Blick

Die städtischen Sportanlagen werden im Rahmen der geltenden Benutzungsordnung und Entgelttarifen für den Übungsbetrieb und für Sportveranstaltungen zur Verfügung gestellt. 

Sportvereine ‐ Amateurvereine ‐, die ihren Sitz in der Stadt Siegen haben, dem Landessportbund Nordrhein‐Westfalen e.V. angehören, bei der Sporthilfe e.V. versichert und Mitglied des Stadtsportverbandes Siegen e.V. sind, erhalten die städtischen Sporthallen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Sportvereine können Zuschüsse für den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung vereinsei-gener oder gemieteter Sportanlagen beantragen. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 1.500 Euro, die nicht durch Eigenleistung gedeckt ist. Der Zuschuss beträgt 10 % der anerkannten Kosten, maximal 15.000 Euro. Kleinere Verschönerungsmaßnahmen ab 500 Euro können mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden.

Auch Investitionen in Sportplatzpflegegeräte oder Sportgeräte sind förderfähig, sofern die Kosten mindestens 500 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt ebenfalls 10 %, maximal 5.000 Euro. 
Anträge sind vor Maßnahmenbeginn unter Vorlage von Kostenvoranschlä-gen/Finanzierungsnachweisen zu stellen. Die Antragsfrist endet jeweils zum 30. September des laufenden Jahres.

Zur Entlastung bei der Unterhaltung vereinseigener oder gemieteter Sportstätten können jährlich Bauunterhaltungs-, Betriebskosten- und Mietkostenzuschüsse gewährt werden. Grundlage ist die Mitgliederzahl des Vereins laut Sportstatistik des Landessportbundes Nord-rhein-Westfalen e.V.

Mitglieder unter 18 Jahren werden bei der Berechnung stärker gewichtet (Faktor 1,3), Erwachsene mit Faktor 0,7.

Der Antrag muss schriftlich und formlos bis zum 30. September eines Jahres eingereicht werden. Grundlage für die Berechnung der individuellen Zuschusshöhe ist die fristgerechte Meldung der Mitgliedsstatistik der Siegener Sportvereine an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW).
 

Sportvereine können über die Universitätsstadt Siegen zusätzlich einen Zuschuss zu den Übungsleitungszuschüssen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. erhalten. Grundlage ist der jährlich vom LSB übermittelte Bewilligungsbescheid. Ein gesonderter Antrag bei der Stadt ist nicht notwendig; die Stadt berechnet den städtischen Anteil auf dieser Basis.

Um eine Förderung zur Übungsarbeit zu erhalten, ist beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) ein Antrag jährlich bis Ende Februar zu stellen. Die Voraussetzungen und Antragsfristen können beim Landesportbund Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.

Für sportliche Veranstaltungen mit überörtlicher, nationaler oder internationaler Bedeutung kann die Stadt Zuschüsse gewähren - etwa in Form kostenloser Anlagenbereitstellung oder eines Defizitausgleichs bei nachgewiesenem Finanzierungsbedarf.

Die Antragstellung muss vor der Veranstaltung erfolgen und alle voraussichtlichen Kosten belegen. Nach der Veranstaltung ist ein prüffähiger Verwendungsnachweis einzureichen.

Für die Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften gewährt die Stadt Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von 0,30 Euro pro km, für Jugendmeisterschaften 0,60 Euro pro km. Die Antragsfrist endet am 30. November eines jeden Jahres. 

Es müssen Zielort, Teilnehmende, Betreuende sowie die Platzierung dokumentiert sein. Voraussetzung ist die Anerkennung der Sportart durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW).

Der Leistungs- und Spitzensport der örtlichen Vereine kann durch Zuschüsse unterstützt werden (Stützpunktarbeit, Leistungszentren). Für Trainingsaufenthalte und besondere Kadermaßnahmen von Leistungssportlerinnen oder Leistungssportlern ab Bundesebene, deren Kosten nicht durch die Fachverbände getragen werden, können im Einzelfall Zuschüsse gewährt werden.

Ein Antrag hierrüber ist mit Angabe der notwendigen Informationen und Nachweisen rechtzeitig an die Sport- und Bäderabteilung zu richten. 
 

Ein zentrales Anliegen der Stadt ist die Schwimmausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Für jede Person, die im Rahmen eines Schwimmkurses in einem Siegener Bad das Frühschwimmer-Abzeichen “Seepferdchen” erwirbt, erhalten Vereine und sonstige Institutionen (beispielsweise Schwimmschulen) 50,00 Euro Zuschuss.

Voraussetzung: Antragstellende Organisationen müssen in Siegen ansässig sein. Bei Vereinen ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese als gemeinnützig anerkannt und im Stadtsportverband Siegen e.V. sowie im Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) organisiert sein. 

Der Antrag ist bis zum 30. September eines Jahres einzureichen und muss eine Aufstellung der Kurse, Zeiträume und Prüflisten (Teilnehmende und Absolventen) enthalten. Eine Nachforderung unvollständiger Unterlagen ist nicht möglich.

Die Universitätsstadt Siegen ehrt Sportlerinnen und Sportler aus Siegener Sportvereinen für besonders herausragende Leistungen.

Die Vorschläge über zu ehrende Sportlerinnen und Sportler - für ihre Leistungen im vergangenen Jahr - sind von den Sportvereinen bzw. den Fachverbänden bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres zu melden.

Herausragende Leistungen in diesem Sinne sind: 

  1. Teilnahme an einer internationalen Meisterschaft (Europameisterschaft/ Weltmeisterschaft/ Olympische Spiele beziehungsweise bei einem vergleichbaren Wettkampf, sofern in dieser Sportart bislang keine Europameisterschaft/ Weltmeisterschaft/ Olympische Spiele ausgetragen wird:
  2. Erringung eines der ersten zehn Plätze bei Deutschen Meisterschaften beziehungsweise bei einem vergleichbaren Wettkampf, sofern in der Sportart bislang keine Deutsche Meisterschaft ausgetragen wird;
  3. Erreichung eines der ersten drei Plätze bei der Landesmeisterschaft Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Siegen bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem Siegener Sportverein oder einem auswärtigen Sportverein,
  • Mitglied eines Siegener Sportvereins, auch wenn die vorgeschlagene Person nicht in der Stadt Siegen wohnhaft ist.

Dies gilt analog auch für Sportlerinnen und Sportler aus dem Jugend- und Juniorenbereich sowie für Seniorensportlerinnen und Seniorensportler.

Allgemeine Antragsvoraussetzungen im Überblick

Zuschüsse werden nur gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Verein ist in Siegen ansässig, im Vereinsregister eingetragen und gemeinnützig anerkannt.
  • Mitgliedschaft im Stadtsportverband Siegen e.V. und im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW) oder einer angeschlossenen Organisation.
  • Fristgerechte, vollständige Antragstellung - unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Es wird pro Maßnahme nur ein Zuschuss gewährt. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Es können nur Förderungen beantragt werden, die einem sportlichen Zweck dienen.

Antragsfristen

Investitionszuschuss 

30. September eines Jahres

Bauunterhaltungs-, Betriebskosten- und Mietkostenzuschuss

30. September eines Jahres

Schwimmausbildung (Seepferdchen)

30. September eines Jahres

Fahrtkostenzuschuss

30. November eines Jahres

Übungsleitungszuschuss

jährlich [über Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW)]


Kontakt

Stadt Siegen
Abteilung Sport und Bäder
Kornmarkt 20 (Haus Seel)
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1542
E-Mail: sport-baeder@​​siegen.de