Einzelhandelsentwicklungskonzept

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept dient der Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Siegen unter Berücksichtigung der zu erwartenden demografischen Veränderungen und des Strukturwandels. Unter Einbeziehung der wohnortnahen Versorgung werden aktuelle Aussagen zur Versorgungssituation und Empfehlungen zur Optimierung des Einzelhandelsangebotes im gesamten Stadtgebiet getroffen. 

Zudem ist das Konzept Grundlage für die rechtssichere Erstellung von einzelhandelsbezogenen Bebauungsplänen für die Stadt Siegen. Nur so können Fehlentwicklungen von Einzelhandelsansiedlungen vermieden und die verträgliche Entwicklung des Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet gesteuert werden. In diesem Zusammenhang gibt das Einzelhandelskonzept wichtige Empfehlungen und dient als zentrale Abwägungsgrundlage gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches. 

Von großer Bedeutung ist die erarbeitete spezifische Siegener Sortimentsliste, die zwischen Gütern unterschiedet, die vorrangig in zentralen Lagen angeboten werden, sowie Gütern, die außerhalb der Zentren erhältlich sind. Ausgewiesen im Konzept sind daher sogenannte zentrale Versorgungsbereiche, Nahversorgungsstandorte und Sonderstandorte im Stadtgebiet und die damit zusammenhängenden Empfehlungen für den weiteren planerischen Umgang mit diesen Flächen. 

Das vorhandene Konzept aus 2022 zeigt den einzelhandelsbezogenen Entwicklungskorridor für die nächsten fünf bis zehn Jahre auf.

Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

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