zurück
... Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
[Artikel 3 (3) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland]
Der Inklusionsbeirat der Universitätsstadt Siegen steht in seiner Arbeit als Interessensvertretung für "Selbstbestimmung und Inklusion". Diese Begriffe stehen für ein selbstbestimmtes Leben und für dieses Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe setzt sich der Beirat in der Universitätsstadt Siegen ein.
Die Grundlage für diese Arbeit ist die UN-Behindertenrechtskonvention die am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Für die verschiedensten Themen wie barrierefreies Bauen, Wohnen, Arbeit, Kultur, Freizeit, Gesundheit, Sport und Bildung, Weitergabe von Informationen ist der Beitrat Ansprechstelle in der Universitätsstadt Siegen und vertritt und berät in den städtischen Ausschüssen und Gremien die Interessen der Menschen mit Behinderung.
Der Inklusionsbeirat wird aufgrund einer Vorschlagsliste vom Rat der Universitätsstadt Siegen gewählt. Insgesamt gibt es 13 gewählte Mitglieder, davon sind eine Vertretung von acht Beiratsmitgliedern als Einzelpersonen die verschiedene Behinderungsbilder und Interessen widerspiegeln und fünf Mitglieder als Vertretende die für eine Organisation der Behindertenhilfe, der Rehabilitation und Teilhabe arbeiten. Der Inklusionsbeirat arbeitet eng mit der behindertenbeauftragen Person und der Arbeitsgemeinschaft Begegnung zusammen. Die jährlich stattfindende Festveranstaltung "Tag der Begegnung" wird gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Begegnung organisiert und durchgeführt.
Nicole Scherzberg
E-Mail: inklusion-scherzberg@web.de
Ulrich Neus
E-Mail: inklusion-neus@web.de
Elke Schweißfurth
Frank Moschner
Organisation: Sozialwerk St. Georg, Teilhabe gGmbH
Carolyn Lelk
Organisation: AWO, Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Lothar Becker
Organisation: Sozialverband VDK
Stina Röcher
Christoph Nowak
Heike Katz
Organisation Selbsthilfe
Jutta Urbatzka
Ursula Becker
Marianne Wetter (Stellvertreterin)
Organisation AWO, Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Barbara Plümer
Organisation Ev. Kirche von Westfalen Landeskirchenamt
Gehörlosenseelsorge in der Evangelischen Kirche von Westfalen Bereich Siegen und Wittgenstein
Antje Gaida (Stellvertreterin)
In Zusammenarbeit der Behindertenbeauftragten Siegens, der städtischen Fachabteilung "Straße und Verkehr" und unter Mitwirkung von Betroffenen wurde ein "Leitfaden zum barrierefreien Bauen im Außenbereich" erstellt. Der Leitfaden regelt die zukünftige, einheitliche Vorgehensweise bei öffentlichen Baumaßnahmen in Siegen. Zunächst wurde er für Überwege und Haltestellen erstellt, in der Fortschreibung soll er aber auch für weitere Bereiche gelten.
Nach intensiver Überarbeitung (deutlich verständlichere, einfachere Sprache) hat der Beirat der Menschen mit Behinderung Siegen dem Leitfaden am 6. Juni 2011 bei einer Enthaltung zugestimmt. Der Rat der Stadt beschloss den Leitfaden dann am 30. Mai 2012 als verbindliche Richtlinie für alle Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadt.
Die Merkmale des barrierefreien Bauens im Straßenraum haben sich in den letzten Jahren sehr verändert und mit der Veränderung auch die Herausforderung und die Ansprüche. Seit der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes 2002 verpflichten auch Bauordnungen und Normen zur Barrierefreiheit.
Blinden und sehbehinderten Menschen die Voraussetzungen für die Teilnahme am öffentlichen Leben zu erleichtern ist ein Schwerpunkt.
Das Auffinden von Straßenquerungen, Haltestellen oder die Orientierung auf großen Plätzen ist für diese Menschen oft nicht ohne Hilfe möglich. Um die Selbstständigkeit zu unterstützen, sind oftmals bauliche Orientierungshilfen notwendig. Diese Orientierungshilfen sind unter anderem ertastbare, taktile Leitsysteme. Neben der haptischen Wahrnehmung ist der Kontrast zwischen Leitsystem und Bodenbelag sehr wichtig.
Die Stadt Siegen hat in Zusammenarbeit mit Betroffenen unverwechselbare und gleichbleibende Leitelemente festgelegt, die bereits in der Planungsphase einbezogen werden. Diese gleichbleibenden Elemente ermöglichen den Wiedererkennungswert von Fußgängerquerungen und Haltestellen. Leitelemente dienen der Orientierung, Warnung und Leitung der blinden und sehbehinderten Menschen.
Stadt Siegen
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Verwaltungsgebäude
Weidenauer Straße 158 und 160
57076 Siegen
Telefon: 0271 404-2247
E-Mail: m.massenhove@siegen.de
Stadt Siegen
Fachberatung für Menschen mit Behinderung
Verwaltungsgebäude
Weidenauer Straße 158 und 160
57076 Siegen
Telefon: 0271 404-2140
E-Mail: r.weinert@siegen.de
Stadt Siegen
Geschäftsstelle Beiräte und Beauftragte
Verwaltungsgebäude
Weidenauer Straße 158 und 160
57076 Siegen
Telefon: 0271 404-2202
E-Mail: g.wiecker@siegen.de