Partnerstädte

Die Stadt Siegen pflegt schon seit vielen Jahren freundschaftliche Kontakte auf der Basis von Städtepartnerschaften zu anderen Städten und Gemeinden im In- und Ausland. Die Partnerschaft zu Spandau (Berlin) besteht bereits seit 1952. In den 1960er Jahren wurden die Partnerschaften mit Rijnsburg (jetzt: Katwijk) (Niederlande) und Leeds (Großbritannien) sowie Ypern (Belgien) geschlossen. Neue Kontakte wurden schließlich Ende der 1980er Jahre mit Zakopane (Polen) und Plauen (Sachsen) geknüpft. Hieraus gingen zwei weitere Städtepartnerschaften hervor, die 1989 und 1990 urkundlich besiegelt wurden.


Partnerschaften lebendig machen

Die Universitätsstadt Siegen fördert den Austausch von Siegener Bürgerinnen und Bürgern mit den sechs Partnerstädten. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 8. Mai 2002 ist eine finanzielle Förderung möglich, wenn es - beispielsweise im Rahmen eines Besuches oder Projektes - zu einer echten "Partnerschaftsbegegnung" kommt.

Bezuschusst werden Anträge von Schulen, Vereinen, Gruppierungen sowie Einrichtungen der Weiterbildung in der Stadt Siegen. Die Mindestteilnehmerzahl wird auf 4 Personen festgelegt. Jährlich wird eine Begegnung bezuschusst, unabhängig davon, ob diese in Siegen oder in einer der Partnerstädte stattfindet. Das kann zum Beispiel eine Schülergruppe sein, wenn also eine Schülergruppe aus der entsprechenden Partnerstadt einen Aufenthalt in Siegen plant oder Schülerinnen und Schüler aus Siegen in eine Partnerstadt fahren.

Bei Begegnungen von Erwachsenen wird ein Zuschuss von 5 Euro pro Person und pro Tag gezahlt, höchstens jedoch 500 Euro. Der An‐ und Abreisetag gelten bei der Berechnung als zwei Tage. Begegnungen von Schülern, Studierenden und Auszubildenden in Siegen werden mit 8 Euro pro Person und Tag bezuschusst, höchstens 2.300 Euro. 

Fahrtkosten bei Erwachsenen werden zu ein Drittel bezuschusst. Begegnungen in einer der Partnerstädte werden bei Schülern mit 50 Prozent der entstehenden Fahrtkosten bezuschusst. Voraussetzungen sind: Die Hälfte der Fahrtteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in Siegen haben. Bei Fahrten in die Partnerstädte ist eine Einladung einer gastgebenden Gruppe vorzulegen.

Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Dieser ist bis zum 1. März des jeweiligen Haushaltsjahres an die Stadt Siegen zu richten. Sollten die gestellten Anträge den Haushaltsansatz überschreiten, erfolgt eine einheitliche prozentuale Kürzung bei allen Antragstellern. Nicht termingerecht eingereichte Anträge werden zurückgestellt und nur dann berücksichtigt, wenn am Ende des Haushaltsjahres noch zweckentsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck zu verwenden. Eine Änderung des Verwendungszweckes ist nur mit Zustimmung der Stadt Siegen zulässig.

Kontakt

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