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Zeitgleich mit den Kommunalwahlen findet am 14. September 2025 in Nordrhein-Westfalen die Integrationsratswahlen statt.
Die Integrationsräte sind die Fachgremien zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik in den Kommunen. Der Siegener Integrationsrat besteht aus 14 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Siegener Migrantinnen und Migranten sowie 7 vom Rat der Universitätsstadt Siegen entsandten Mitgliedern. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Die Wahlbezirkseinteilung für die Wahl des Integrationsrates richtet sich nach der "Bekanntmachung der Universitätsstadt Siegen: Wahlbezirkseinteilung zur Kommunalwahl 2025" (⇢ Bekanntmachungen | Wahlgebiet).
Wahlberechtigt ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Stadt Siegen
Wahlbüro für die
Integrationsratswahl
Rathaus Weidenau/
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefon: 0271 404-2322,
0271 404-1445
E-Mail: integrationsratswahl@siegen.de
ab 11. August 2025
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
Am Freitag, 12. September 2025, ist das Wahlbüro für die Integrationsratswahl im Ratssaal des Rathauses Siegen (Oberstadt), Markt 2, 57072 Siegen, 12.00 bis 15.00 Uhr, geöffnet.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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