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Zeitgleich mit den Kommunalwahlen findet am 14. September 2025 in Nordrhein-Westfalen die Integrationsratswahlen statt.
Die Integrationsräte sind die Fachgremien zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik in den Kommunen. Der Siegener Integrationsrat besteht aus 14 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Siegener Migrantinnen und Migranten sowie 7 vom Rat der Universitätsstadt Siegen entsandten Mitgliedern. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Die Wahlbezirkseinteilung für die Wahl des Integrationsrates richtet sich nach der "Bekanntmachung der Universitätsstadt Siegen: Wahlbezirkseinteilung zur Kommunalwahl 2025" (⇢ Bekanntmachungen | Wahlgebiet).
Wahlberechtigt ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Stadt Siegen
Geschäftsstelle des
Integrationsrates
Verwaltungsgebäude
Weidenauer Straße 158 + 160
57076 Siegen
Telefon: 0271 404-1400
E-Mail: t.bueker@siegen.de
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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