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Gemäß §§ 78, 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde jeweils für ein Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, deren Bestandteil unter anderem ein Haushaltsplan ist.
Hier sind alle für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde notwendigen Erträge und Einzahlungen, alle Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen, die Investitionen sowie notwendige Verpflichtungsermächtigungen enthalten.
Gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde einen Bericht über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Die Stadt Siegen ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben an mehreren Unternehmen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Organisationsform insbesondere in den Bereichen Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung, Versorgung/Entsorgung sowie Wohnungsbau beteiligt. Der Beteiligungsbericht der Stadt Siegen informiert über die aktuelle Entwicklung dieser Unternehmen. Dabei werden unter anderem wichtige Unternehmenskennzahlen, die Zusammensetzung der Unternehmensorgane sowie die Aufgabenerfüllung und wirtschaftliche Lage der Unternehmen dargestellt.