Wohnungsbauförderung

Der Bereich der Wohnungsbauförderung umfasst sowohl den Neubau von Wohnungen und Wohnheimen, als auch die Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand und die Eigentumsförderung. 

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt private und gewerbliche Investoren bei der Neuschaffung von Mietwohnraum und der Modernisierung von Altbeständen. Gleichzeitig wird auch der Bau von selbstgenutzten Immobilien gefördert, um jungen Familien den Traum vom eigenen Zuhause zu ermöglichen. Günstige Förderdarlehen mit langen Laufzeiten und Tilgungsnachlässen (bei eigenen Produkten) machen diese Förderung für eine große Zielgruppe attraktiv.

Unter den drei Säulen

  • Mietwohnraumförderung (Neuschaffung von Mietwohnraum),
  • Modernisierungsförderung (bauliche Maßnahmen in Bestandsgebäuden) und
  • Eigenheimförderung (selbstgenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen)

stehen maßgeschneiderte Förderangebote bereit. Diese können bei der Bewilligungsbehörde beantragt werden. Für das Siegener Stadtgebiet ist das der Kreis Siegen-Wittgenstein (Bauamt). 
 


Lassen Sie sich beraten!

Keine Angst vor einem komplizierten Antragsverfahren - vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin bei der Kreisverwaltung und lassen Sie sich über die attraktiven Förderbedingungen informieren.

Alle Informationen, auch zu anderen Förderprogrammen, wie beispielsweise der Finanzierung von Einbruchsschutz oder der Reduzierung von Barrieren, finden Sie auf den Seiten der NRW-Bank.

Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: 0271 404-2519
E-Mail: stadtentwicklung@​siegen.de