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Tanja
Göbel
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben A bis C
Anna-Lena
Neuser
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben D bis H, L bis N
Manfred
Dickel
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Grundleistungen: Buchstaben I, J, K, O bis Z
Tanja
Fischbach
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen
Blerina
Iberdemaj
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen
Frank
Wilmes
Arbeitsteam Leistungen nach dem AsylbLG (Sonderleistungen), Vorsprachen zur Weiterbewilligung der Leistungen, einmalige Beihilfen, Bildung und Teilhabe, Integrationsmaßnahmen
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die unter anderem im Leistungsbezug nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, gefördert und unterstützt werden. Sie erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene nach dem AsylbLG, dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder mit einem Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. Wohngeld.
Beim Arbeitsteam Asyl können lediglich Anspruchsberechtigte nach AsylbLG Bedarfe für Bildung und Teilhabe beantragen.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller (Kind, Jugendliche oder junge Erwachsene) in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und bei Inanspruchnahme sozialer und kultureller Teilhabe noch keine 18 Jahre alt ist.
Die Leistungen müssen rechtzeitig vor der geplanten Inanspruchnahme beantragt werden. Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG brauchen keinen Bescheid vorzulegen. Zur Beantragung der Leistungen des BuT sind folgende Anträge / Nachweise erforderlich:
Hierzu wird eine Bescheinigung der Kita oder Schule benötigt, aus der alle relevanten Daten hervorgehen
Hierzu reichen Sie bitte eine Bescheinigung der Schule über die voraussichtliche Dauer des Schulbesuchs (Schulbescheinigung) ein.
Hierzu gibt es einen Zusatzfragebogen, der vom Antragsteller und von der Schule ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Hierzu gibt es ebenfalls je einen Zusatzantrag für Kitas und Schule. Damit wird die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von der Einrichtung bestätigt.
Hierzu werden entsprechende Nachweise / Bescheinigungen über die Art der Teilhabe, Höhe der Kosten, Bankverbindung usw. benötigt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächlich Aufwendungen entstehen.
Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhebepaket können schriftlich per Post, per E-Mail oder persönlich (nur nach Terminvereinbarung) beim Arbeitsteam Asylbewerberleistungen.
Universitätsstadt Siegen
AG 5/1-2 “Hilfen nach dem AsylbLG”
Weidenauer Straße 213-215
57076 Siegen
E-Mail: ATAsyl@siegen.de
Auf der folgenden Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen stehen Informationsbroschüren zum Thema Bildung und Teilhabe in verschiedenen Sprachen als Download zur Verfügung.