Steuerung der Windenergie

In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtslage zur Steuerung des Windenergieausbaus deutlich geändert: Durch das sogenannte Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden für jedes Bundesland in zwei Schritten Teilflächenziele festgelegt, die für den Ausbau der Windenergie mindestens zur Verfügung stehen sollen. 

Für Nordrhein-Westfalen wurde der zu erreichende Flächenbeitragswert bis Ende 2027 auf 1,1 Prozent und bis Ende 2032 auf 1,8 Prozent der Landesfläche festgelegt. Die Landesregierung möchte diese Ziele schon bis zum Jahr 2025 erreichen. Die Bezirksregierungen legen in sogenannten Regionalplänen Windenergiebereiche fest, die das jeweilige Flächenziel mindestens erfüllen. Heruntergebrochen für die Planungsregion Arnsberg bedeutet dies eine Fläche von 13.186 Hektar. 

Damit das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes Arnsberg (Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein) erfolgreich abgeschlossen werden kann, dürfen in der Übergangszeit, die bis zum 14. August 2025 gilt, keine Entscheidungen über Bauanträge oder Vorbescheide getroffen werden. Sobald der Regionalplan rechtskräftig ist und die Teilflächenziele erreicht sind, gelten folgende Regeln: 

  1. In Windenergiebereichen sind Windkraftanlagen privilegiert zulässig.
  2. Außerhalb dieser Windenergiebereiche gelten für Windkraftanlagen die Regeln des § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Sonstiges Vorhaben).

Für den Fall, dass Windkraftanlagen nach § 35 Absatz 2 BauGB nicht zulässig sind, hat der Rat der Stadt Siegen am 22. November 2023 in einem Grundsatzbeschluss Kriterien festgelegt, nach denen eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen (sogenannte Positivplanung) mitgetragen werden kann.

Windenergieanlagen im Kreis Siegen-Wittgenstein

Der Kreis Siegen-Wittgenstein veröffentlicht als Genehmigungsbehörde auf einem Windenergieportal die Standorte von Windenergieanlagen, die 

  • im Kreisgebiet schon in Betrieb sind oder
  • für die eine Errichtung und anschließende Inbetriebnahme genehmigt wurden oder
  • für die immissionsschutzrechtliche Vorbescheide erteilt oder beantragt wurden.

Dort sind auch die Windenergiebereiche, die im Regionalplan festgelegt werden sollen, einsehbar.

Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid
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E-Mail: stadtentwicklung@​siegen.de