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Das Thema Namensänderung ist sehr umfassend.
Das deutsche Namensrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich gesetzlich geregelt und bietet vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Auflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung des Ehe- oder Doppelnamens, können Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden.
Was aber ist, wenn ich meinen Vornamen oder Familiennamen ändern möchte, oder die Schreibweise meines Namens? Diese Frage wird immer öfter im Standesamt gestellt.
Dies ist grundsätzlich nur durch eine behördliche Namensänderung möglich.
Das Thema Namensänderung ist sehr umfassend.
Das deutsche Namensrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich gesetzlich geregelt und bietet vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Auflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung des Ehe- oder Doppelnamens, können Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden.
Was aber ist, wenn ich meinen Vornamen oder Familiennamen ändern möchte, oder die Schreibweise meines Namens? Diese Frage wird immer öfter im Standesamt gestellt.
Dies ist grundsätzlich nur durch eine behördliche Namensänderung möglich.
Das Thema Namensänderung ist sehr umfassend.
Das deutsche Namensrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich gesetzlich geregelt und bietet vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Auflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung des Ehe- oder Doppelnamens, können Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden.
Was aber ist, wenn ich meinen Vornamen oder Familiennamen ändern möchte, oder die Schreibweise meines Namens? Diese Frage wird immer öfter im Standesamt gestellt.
Dies ist grundsätzlich nur durch eine behördliche Namensänderung möglich.
Das Thema Namensänderung ist sehr umfassend.
Das deutsche Namensrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich gesetzlich geregelt und bietet vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Auflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung des Ehe- oder Doppelnamens, können Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden.
Was aber ist, wenn ich meinen Vornamen oder Familiennamen ändern möchte, oder die Schreibweise meines Namens? Diese Frage wird immer öfter im Standesamt gestellt.
Dies ist grundsätzlich nur durch eine behördliche Namensänderung möglich.
Das Thema Namensänderung ist sehr umfassend.
Das deutsche Namensrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich gesetzlich geregelt und bietet vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Auflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung des Ehe- oder Doppelnamens, können Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden.
Was aber ist, wenn ich meinen Vornamen oder Familiennamen ändern möchte, oder die Schreibweise meines Namens? Diese Frage wird immer öfter im Standesamt gestellt.
Dies ist grundsätzlich nur durch eine behördliche Namensänderung möglich.
Sigrid
Wittke
Eheregister, Namensänderungen
Das Thema Namensänderung ist sehr umfassend.
Das deutsche Namensrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich gesetzlich geregelt und bietet vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Auflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung des Ehe- oder Doppelnamens, können Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden.
Was aber ist, wenn ich meinen Vornamen oder Familiennamen ändern möchte, oder die Schreibweise meines Namens? Diese Frage wird immer öfter im Standesamt gestellt.
Dies ist grundsätzlich nur durch eine behördliche Namensänderung möglich.
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