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Die dem Standesamt obliegenden Aufgaben sind Angelegenheiten des Staates, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden sind.
Das Standesamt bzw. die Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist bzw. sind für die Beurkundung des Personenstandes zuständig. Zum Personenstand gehört alles, was nach dem Gesetz in die Personenstandsbücher aufgenommen werden muss, die Auskunft über den Stand einer Person geben sollen. Das sind Geburt, Heirat und Tod eines Menschen einschließlich der darüber gemachten näheren Angaben, also auch alle Tatsachen, die diese Ereignisse berühren (beispielsweise Anerkennung der Vaterschaft, Annahme als Kind, Auflösung der Ehe, Änderung des Namens).