Arbeitsgruppe 2/3-2 Standesamt

Adresse

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Leitung

Arbeitsgruppe 2/3-2 Standesamt
Arbeitsgruppenleiterin

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Die dem Standesamt obliegenden Aufgaben sind Angelegenheiten des Staates, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden sind.
Das Standesamt bzw. die Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist bzw. sind für die Beurkundung des Personenstandes zuständig. Zum Personenstand gehört alles, was nach dem Gesetz in die Personenstandsbücher aufgenommen werden muss, die Auskunft über den Stand einer Person geben sollen. Das sind Geburt, Heirat und Tod eines Menschen einschließlich der darüber gemachten näheren Angaben, also auch alle Tatsachen, die diese Ereignisse berühren (beispielsweise Anerkennung der Vaterschaft, Annahme als Kind, Auflösung der Ehe, Änderung des Namens).

Das Standesamt hilft in folgenden Fällen weiter:

  • Anmeldung zur Eheschließung.
  • Beurkundung von Geburten, Sterbefällen (auch Totgeburten).
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden.
  • Entgegennahme von Namenserklärungen von Ehegatten und Kindern.
  • Beurkundung, Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft (siehe auch: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung).
  • Beurkundung von Zustimmungserklärungen.
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen.
  • Entgegennahme von Erklärungen zur Namensführung von Spätaussiedlern.
  • Anlegung von Eheregistern auf Antrag.
Geburtenregister, Eheregister, Anmeldung von Eheschließungen/Ehefähigkeitszeugnisse mit Auslandsbeteiligung (Buchstaben A bis J), Nachbeurkundungen im Ausland erfolgter Geburten/Eheschließungen (Buchstaben A bis J)
Geburtenregister, Eheregister, Anmeldung von Eheschließungen/ Ehefähigkeitszeugnisse mit Auslandsbeteiligung (Buchstaben K bis Z), Nachbeurkundung im Ausland erfolgter Geburten/Eheschließungen (Buchstaben K bis Z)

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