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Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, ein Aufenthaltsrecht, es sei denn er ist von dieser Aufenthaltsrechtspflicht befreit (beispielsweise Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union). Ob ein Aufenthaltsrecht durch die Ausländerbehörde eingeräumt werden kann, wird durch die jeweils einschlägigen Gesetze vorgeschrieben. Welches Gesetz anzuwenden ist, lässt sich anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmen.
Hierbei kann zunächst folgende grundsätzliche Struktur als Anhaltspunkte verwendet werden:
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Gesetzen, welche zu beachten sind und gegebenenfalls bestimmte Personen privilegieren können (beispielsweise Türkei, Schweiz u. a.).
Sofern Sie in Siegen wohnen bzw. gemeldet sind und Ihren dauerhaften Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland nehmen möchten oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, den Aufenthaltszweck jedoch ändern möchten, können Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen den
Online-Service: Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Verlängerung
beantragen.
Alternativ können Sie das PDF-Dokument "Elektronischer Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Antrag auf Verlängerung" (siehe Punkt: Formulare) ausfüllen und per E-Mail an abh@siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung Ihres Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie Ihres Nationalpasses inklusive des eventuell vorhandenen Einreisevisums bei.
Bundesweit werden ab 1. Mai 2025 in den Ausländerbehörden nur noch biometrische Passbilder für die Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen in digitaler Form akzeptiert.
Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt
nachgelesen werden.
Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal
Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke):
6,00 Euro
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, ein Aufenthaltsrecht, es sei denn er ist von dieser Aufenthaltsrechtspflicht befreit (beispielsweise Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union). Ob ein Aufenthaltsrecht durch die Ausländerbehörde eingeräumt werden kann, wird durch die jeweils einschlägigen Gesetze vorgeschrieben. Welches Gesetz anzuwenden ist, lässt sich anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmen.
Hierbei kann zunächst folgende grundsätzliche Struktur als Anhaltspunkte verwendet werden:
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Gesetzen, welche zu beachten sind und gegebenenfalls bestimmte Personen privilegieren können (beispielsweise Türkei, Schweiz u. a.).
Sofern Sie in Siegen wohnen bzw. gemeldet sind und Ihren dauerhaften Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland nehmen möchten oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, den Aufenthaltszweck jedoch ändern möchten, können Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen den
Online-Service: Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Verlängerung
beantragen.
Alternativ können Sie das PDF-Dokument "Elektronischer Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Antrag auf Verlängerung" (siehe Punkt: Formulare) ausfüllen und per E-Mail an abh@siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung Ihres Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie Ihres Nationalpasses inklusive des eventuell vorhandenen Einreisevisums bei.
Bundesweit werden ab 1. Mai 2025 in den Ausländerbehörden nur noch biometrische Passbilder für die Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen in digitaler Form akzeptiert.
Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt
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Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal
Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke):
6,00 Euro
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, ein Aufenthaltsrecht, es sei denn er ist von dieser Aufenthaltsrechtspflicht befreit (beispielsweise Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union). Ob ein Aufenthaltsrecht durch die Ausländerbehörde eingeräumt werden kann, wird durch die jeweils einschlägigen Gesetze vorgeschrieben. Welches Gesetz anzuwenden ist, lässt sich anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmen.
Hierbei kann zunächst folgende grundsätzliche Struktur als Anhaltspunkte verwendet werden:
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Gesetzen, welche zu beachten sind und gegebenenfalls bestimmte Personen privilegieren können (beispielsweise Türkei, Schweiz u. a.).
Sofern Sie in Siegen wohnen bzw. gemeldet sind und Ihren dauerhaften Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland nehmen möchten oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, den Aufenthaltszweck jedoch ändern möchten, können Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen den
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beantragen.
Alternativ können Sie das PDF-Dokument "Elektronischer Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Antrag auf Verlängerung" (siehe Punkt: Formulare) ausfüllen und per E-Mail an abh@siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung Ihres Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie Ihres Nationalpasses inklusive des eventuell vorhandenen Einreisevisums bei.
Bundesweit werden ab 1. Mai 2025 in den Ausländerbehörden nur noch biometrische Passbilder für die Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen in digitaler Form akzeptiert.
Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt
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Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal
Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke):
6,00 Euro
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.
Tobias
Dicke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tim
Fuhrmann
Stellvertretender Abteilungsleiter | Herausgehobene Sachbearbeitung
Mahmut
Karaca
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelenheiten, Studierende
Katrin
Uhr
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Selin
Akin
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Ferdi
Schäfer-Baykal
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelegenheiten, Studierende
Sarah
Menzel
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visaangelegenheiten, Studenten
Andreas
Berg
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelenheiten, Studierende
Melanie
Born
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelenheiten, Studierende
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, ein Aufenthaltsrecht, es sei denn er ist von dieser Aufenthaltsrechtspflicht befreit (beispielsweise Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union). Ob ein Aufenthaltsrecht durch die Ausländerbehörde eingeräumt werden kann, wird durch die jeweils einschlägigen Gesetze vorgeschrieben. Welches Gesetz anzuwenden ist, lässt sich anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmen.
Hierbei kann zunächst folgende grundsätzliche Struktur als Anhaltspunkte verwendet werden:
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Gesetzen, welche zu beachten sind und gegebenenfalls bestimmte Personen privilegieren können (beispielsweise Türkei, Schweiz u. a.).
Sofern Sie in Siegen wohnen bzw. gemeldet sind und Ihren dauerhaften Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland nehmen möchten oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, den Aufenthaltszweck jedoch ändern möchten, können Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen den
Online-Service: Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Verlängerung
beantragen.
Alternativ können Sie das PDF-Dokument "Elektronischer Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Antrag auf Verlängerung" (siehe Punkt: Formulare) ausfüllen und per E-Mail an abh@siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung Ihres Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie Ihres Nationalpasses inklusive des eventuell vorhandenen Einreisevisums bei.
Bundesweit werden ab 1. Mai 2025 in den Ausländerbehörden nur noch biometrische Passbilder für die Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen in digitaler Form akzeptiert.
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