Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, ein Aufenthaltsrecht, es sei denn er ist von dieser Aufenthaltsrechtspflicht befreit (beispielsweise  Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union). Ob ein Aufenthaltsrecht durch die Ausländerbehörde eingeräumt werden kann, wird durch die jeweils einschlägigen Gesetze vorgeschrieben. Welches Gesetz anzuwenden ist, lässt sich anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmen.

Hierbei kann zunächst folgende grundsätzliche Struktur als Anhaltspunkte verwendet werden:

  • Unionsbürger (EU-Mitgliedstaat) -> Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
  • Asylbewerber -> Asylgesetz (AsylG)
  • Drittstaatsangehörige -> Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Gesetzen, welche zu beachten sind und gegebenenfalls  bestimmte Personen privilegieren können (beispielsweise Türkei, Schweiz u. a.).

Sofern Sie in Siegen wohnen bzw. gemeldet sind und Ihren dauerhaften Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland nehmen möchten oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, den Aufenthaltszweck jedoch ändern möchten, können Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen den

Online-Service: Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Verlängerung

beantragen.

Alternativ können Sie das PDF-Dokument "Elektronischer Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Antrag auf Verlängerung" (siehe Punkt: Formulare) ausfüllen und per E-Mail an abh@​siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung Ihres Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie Ihres Nationalpasses inklusive des eventuell vorhandenen Einreisevisums bei.


Hinweise zur bundesweiten Umstellung des Lichtbildverfahrens ab 1. Mai 2025

Bundesweit werden ab 1. Mai 2025 in den Ausländerbehörden nur noch biometrische Passbilder für die Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen in digitaler Form akzeptiert. 

Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt 

Bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens ab 1. Mai 2025 für elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise

nachgelesen werden.

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