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Maria
Stettner
Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen, Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
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Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
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Ausgabe Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
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Visa-Angelegenheiten
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Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
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Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen, Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wird im Anschluss an Ihre Vorsprache von der Ausländerbehörde bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin bestellt.
Sobald der elektronische Aufenthaltstitel durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt wurde, erhalten Sie einen Brief mit einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN), den Sie für die Online-Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels benötigen. Bitte bewahren Sie diesen Brief gut auf!
Die Produktionszeit bei der Bundesdruckerei GmbH kann mehrere Wochen betragen. Sobald Ihr elektronischer Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei GmbH an die Ausländerbehörde versandt wurde, erfolgt seitens der Ausländerbehörde eine erste Sichtprüfung des angelieferten Dokuments. Nach Bestätigung der korrekten Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels, erhalten Sie schriftlich einen Termin zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.
Bei der Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels ist es notwendig, dass Sie Ihren vorherigen Aufenthaltstitel sowie Ihren Nationalpass mitbringen. Sofern Sie selbst den Termin nicht wahrnehmen können, können Sie eine andere Person hiermit bevollmächtigen. Ein entsprechender Vordruck liegt dem Einladungsschreiben bei.