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Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur mit Terminvereinbarung möglich!
Ihr Anliegen/ Ihren Terminwunsch können Sie postalisch oder per E-Mail an abh@siegen.de senden.
Unter folgenden Rufnummern
Telefon: 0271 404-1219
Telefon: 0271 404-1227
können telefonische Anfragen zu folgenden Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch
08.30 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
gestellt werden.
Zusätzlich können Sie die Ausländerbehörde
montags und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr
zu folgenden Themen und Rufnummern erreichen:
Asylbewerber und Personen mit geduldetem Aufenthaltsstatus
Telefon: 0271 404-1464
Telefon: 0271 404-1469
Telefon: 0271 404-1205
Telefon: 0271 404-1254
Humanitäre Aufenthalte und türkische Staatsangehörige, EU-Staatsangehörige
Telefon: 0271 404-1206
Telefon: 0271 404-1202
Telefon: 0271 404-1560
Telefon: 0271 404-1559
Telefon: 0271 404-1575
Beschäftigungsaufenthalte/ Studenten/ Aufenthalt zu Familienangehörigen/ Visa-Angelegenheiten
Telefon: 0271 404-1214
Telefon: 0271 404-1389
Telefon: 0271 404-1216
Telefon: 0271 404-1463
Telefon: 0271 404-1364
Telefon: 0271 404-1461
Telefon: 0271 404-1462
Telefon: 0271 404-1213
Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln/ Verpflichtungserklärungen
Telefon: 0271 404-1215
Telefon: 0271 404-1359
Telefon: 0271 404-1210
Telefon: 0271 404-1517
Telefon: 0271 404-1218
Eine persönliche Vorsprache bei der Einbürgerungsstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bitte prüfen Sie hier zunächst, ob ein Antrag auf Einbürgerung für Sie tatsächlich in Frage kommt …
Ihr Anliegen/ Ihren Terminwunsch können Sie postalisch oder
per E-Mail an: einbuergerungsstelle@siegen.de
senden.
Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail-Anfrage unbedingt Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift) sowie Ihre Telefonnummer an.
Telefonisch ist die Einbürgerungsstelle bis auf Weiteres nur eingeschränkt erreichbar. Telefonisch können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einbürgerungsstelle montags und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr erreichen.
Telefon: 0271 404-1235
Telefon: 0271 404-1283
Telefon: 0271 404 1284
Telefon: 0271 404-1360
Telefon: 0271 404-1361
Telefon: 0271 404-1362
Die Ausländerbehörde der Stadt Siegen kann nur tätig werden, sofern Sie in Siegen wohnen oder dies beabsichtigen.
Für die übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
ist die Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung) zuständig.