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Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen, Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
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Ausgabe Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
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Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen, Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Zum 1. September 2011 ist für Drittstaatangehörige, also Nicht-EU-Bürger - die in Deutschland leben -, der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt worden.
Bei dem elektronischen Aufenthaltstitel handelt es sich um ein bundeseinheitliches Dokument, welches unter Berücksichtigung der hohen Sicherheitsbestimmungen zentral bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt wird. Auf diesem Dokument im Checkkartenformat sind unter anderem biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Lichtbild gespeichert.
Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist ab dem 6. Lebensjahr in jedem Fall erforderlich, damit die benötigten Fingerabdrücke erfasst werden können. Ferner muss das vorzulegende Foto biometrietauglich [siehe: Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin] sein. Insofern kann eine persönliche Vorsprache zur Reduzierung von Wartezeiten und für einen geregelten Ablauf nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Vor diesem Hintergrund sind Vorsprachen bei der Ausländerbehörde der Stadt Siegen grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Umfassende Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können von der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgerufen werden.
[Online-Service]
[PDF-Dokument]