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Katrin
Uhr
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Selin
Akin
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
David
Clemens
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Ferdi
Schäfer-Baykal
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelegenheiten, Studierende
Gerhard
Stenschke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tobias
Dicke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tim
Fuhrmann
Stellvertretender Abteilungsleiter | Herausgehobene Sachbearbeitung
Marie
Hausmann
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Mahmut
Karaca
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelenheiten, Studierende
Isabella
Karch
Herausgehobene Sachbearbeitung für die Sachgebiete: "EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte", "Asyl" und "Einbürgerungen"
Claudia
Müller
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Uwe
Rößler
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Vanessa
Schmidt
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Für die Einreise zu einem in Deutschland lebenden Familienangehörigen (Ehepartnerin/ Ehepartner, Elternteil oder Kind) ist es notwendig, dass Sie bei der für Ihr Heimatland zuständigen Auslandsvertretung ein dementsprechendes Visum beantragen. Nur bei einer Einreise mit dem richtigen Visum kann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges regelmäßig erfolgen.
Für die weiteren Informationen und den konkreten Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.
Sofern Ihr in Deutschland lebender Familienangehöriger Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist, gelten die Regelungen des Freizügigkeitsrechtes.