Aufenthaltsrecht: Zweckwechsel - Änderung des Aufenthaltszwecks

Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet setzt einen bestimmten Zweck voraus. Dementsprechend wird Ihr Aufenthaltstitel für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt.

Sofern dieser Zweck des Aufenthaltes nicht mehr vorliegt, kann Ihnen unter bestimmten Umständen ein Aufenthaltstitel aus anderen Gründen, also für einen anderen Aufenthaltszweck, erteilt werden.

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