zurück
Katrin
Uhr
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Selin
Akin
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Gerhard
Stenschke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tobias
Dicke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Vanessa
Schmidt
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU sowie der EWR haben Sie grundsätzlich das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet. Daher sind Sie freizügigkeitsberechtigt. Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes werden keine Bescheinigungen über das Freizügigkeitsrecht ausgestellt. Ihr Ausweisdokument ist zugleich der Nachweis für Ihren Aufenthalt. Zudem ist Ihnen die uneingeschränkte Erwerbstätigkeit erlaubt.
Nach fünf Jahren des Aufenthaltes können Sie als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU ein Daueraufenthaltsrecht erlangen. Eine entsprechende Bescheinigung kann nach Prüfung durch die Ausländerbehörde auf Wunsch gebührenpflichtig ausgestellt werden.
Als direkter Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, mit dem Sie sich im Bundesgebiet aufhalten, sind Sie eventuell ebenfalls freizügigkeitsberechtigt. Als Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht wird Ihnen eine Aufenthaltskarte ausgestellt. Diese berechtigt Sie ebenfalls zur Erwerbstätigkeit.
Die Aufenthaltskarte wird in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels ausgestellt. Hierfür vereinbaren Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde einen Termin.
Der Aufenthalt von Schweizer Staatsangehörigen orientiert sich an dem Freizügigkeitsrecht. Als Schweizer Staatsbürger benötigen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis-CH, die Sie mit dem "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen können.
Für weitergehende Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.