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Das Gewerbezentralregister wird in Bonn geführt und beinhaltet gewerberechtliche Verstöße.
Zur Beantragung von gewerberechtlichen Erlaubnissen ist überwiegend ein "Auszug aus dem Gewerbezentralregister" erforderlich.
Privatpersonen (natürliche Personen) müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
Bitte beachten Sie: Die Beantragung von Auskünften über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz mithilfe mobiler Endgeräte wird derzeit nicht unterstützt.
13,00 Euro pro Auszug
Das Gewerbezentralregister wird in Bonn geführt und beinhaltet gewerberechtliche Verstöße.
Zur Beantragung von gewerberechtlichen Erlaubnissen ist überwiegend ein "Auszug aus dem Gewerbezentralregister" erforderlich.
Privatpersonen (natürliche Personen) müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
Bitte beachten Sie: Die Beantragung von Auskünften über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz mithilfe mobiler Endgeräte wird derzeit nicht unterstützt.
13,00 Euro pro Auszug
Marvin
Röcher
Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Nadine
Otterbach
Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Das Gewerbezentralregister wird in Bonn geführt und beinhaltet gewerberechtliche Verstöße.
Zur Beantragung von gewerberechtlichen Erlaubnissen ist überwiegend ein "Auszug aus dem Gewerbezentralregister" erforderlich.
Privatpersonen (natürliche Personen) müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
Bitte beachten Sie: Die Beantragung von Auskünften über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz mithilfe mobiler Endgeräte wird derzeit nicht unterstützt.
13,00 Euro pro Auszug