Kommunalwahlen 2025:

Wählerverzeichnis und Wahlberechtigung

In das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 werden alle zum Stichtag 3. August 2025 mit Hauptwohnsitz in Siegen gemeldeten Wahlberechtigte eingetragen. 

Auf dieser Seite finden Sie Erläuterungen zu den Auswirkungen auf die Wahlberechtigung bei Zuzügen, Umzügen oder Wegzügen nach dem Aufbau des Wählerverzeichnisses bis zum Freitag vor der Wahl (12. September 2025).

Erläuterungen und Auswirkungen auf die Wahlberechtigung bei ...


Sie ziehen von außerhalb Siegenes in die Stadt Siegen

Im Zeitraum 4. August bis 29. August 2025

  • Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Siegen aufgenommen und aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.

Im Zeitraum 30. August bis 12. August 2025

Zuzug aus einer Stadt/ Gemeinde innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein:

  • Sie werden ausschließlich für die Kreiswahlen (Landrätin/ Landrat und Kreistag) von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Siegen aufgenommen und in Ihrer Fortzugsgemeinde für Kreis- und Gemeindewahlen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
  • Für die Gemeindewahlen (Bürgermeisterin/ Bürgermeister und Rat) sind Sie weder in Ihrer Fortzugsgemeinde noch in Siegen wahlberechtigt, da Sie nirgends die Voraussetzung erfüllen, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl Ihre Hauptwohnung im Wahlgebiet zu haben.

Zuzug aus einer Gemeinde/ Stadt außerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein:

  • Sie werden nicht in das Wählerverzeichnis der Stadt Siegen aufgenommen. Sofern Sie aus einer nordrhein-westfälischen Stadt/ Gemeinde zuziehen, werden Sie dort aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

Sie ziehen innerhalb der Stadt Siegen um

Im Zeitraum 4. August bis 29. August 2025


Im Zeitraum 30. August bis 12. September 2025


Sie ziehen von Siegen weg oder melden sich ins Ausland ab

Im Zeitraum 4. August bis 29. August 2025

  • Sie werden von Amts wegen aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Siegen gestrichen.
  • Sofern Sie in eine nordrhein-westfälische Stadt/ Gemeinde ziehen, werden Sie dort in das Wählerverzeichnis aufgenommen und können dort an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Im Zeitraum 30. August bis 12. August 2025

Wegzug in eine Stadt/ Gemeinde innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein:

  • Sie werden von Amts wegen aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Siegen gestrichen.
  • Sie werden in Ihrer Zuzugsgemeinde ausschließlich für die Kreiswahlen (Landrätin/ Landrat und Kreistag) in das Wählerverzeichnis aufgenommen und können dort an den Kommunalwahlen teilnehmen.
  • Für die Gemeindewahlen (Bürgermeisterin/ Bürgermeister und Rat) sind Sie weder in Siegen noch in Ihrer Zuzugsgemeinde wahlberechtigt, da Sie nirgends die Voraussetzung erfüllen, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl Ihre Hauptwohnung im Wahlgebiet zu haben.

Wegzug in eine Stadt/ Gemeinde außerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein:

  • Sie werden von Amts wegen aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Siegen gestrichen.

Abmeldung ins Ausland

  • Wenn Sie sich innerhalb des Zeitraums 4. bis zum 12. August 2025 ins Ausland abmelden, werden Sie von Amts wegen aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Siegen gestrichen.

Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1000
E-Mail: wahlen@​siegen.de


Öffnungszeiten (Brief-)Wahlbüro

ab 11. August 2025

Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Freitag, 12. September 2025
08.00 bis 15.00 Uhr


Im Falle einer möglichen Stichwahl:

Freitag, 26. September 2025
08.00 bis 15.00 Uhr