Kommunal-Stichwahlen

Landrat/ Landrätin sowie Bürgermeister

Am Sonntag, 28. September 2025, haben die Wählerinnen und Wähler im Kreis Siegen-Wittgenstein und der Stadt Siegen die Möglichkeit, in einer Stichwahl über den künftigen Landrat/ die künftige Landrätin des Kreises Siegen-Wittgenstein sowie über den zukünftigen Bürgermeister der Stadt Siegen zu entscheiden.

Wahlberechtigt sind an diesem Tag rund 76.500 Siegenerinnen und Siegener, die auch bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt waren.

Gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

  1. Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
    oder
    die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
  2. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat (= spätestens am 14. September 2009 geboren!)
    und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (= also seit dem 29. August 2025) im Wahlgebiet (= Gemeinde- bzw. Kreisgebiet) seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Ihre bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung bleibt weiterhin gültig. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht versendet!
Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr besitzen, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Ein gültiges Ausweisdokument genügt zur Identifikation im Wahllokal.

Auch für die Briefwahl gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Hauptwahl. Hier wird auf die Besonderheit hingewiesen, dass aufgrund des Stimmzetteldrucks voraussichtlich erst ab Donnerstag, 18. September 2025 mit dem Versand bzw. der Ausgabe der Briefwahlunterlagen begonnen werden kann.

Alle Wählerinnen und Wähler, die im Wahlscheinantrag bereits angegeben haben, dass sie zur Stichwahl ebenfalls per Briefwahl teilnehmen möchten, erhalten automatisch neue Briefwahlunterlagen. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.

Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen (eventuell zusätzlich der Reiseanschrift) beantragen. 

Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?


Da eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet ist, steht die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht mehr zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen.


Persönlich bis zum 26. September 2025, 15.00 Uhr, im

Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen.

Wichtig ist, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) bis spätestens am Wahlsonntag, 28. September 2025, 16.00 Uhr, im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen sind.

Für die Stichwahl können die Bürgerinnen und Bürger dasselbe Wahllokal aufsuchen, in dem sie auch bei der Hauptwahl gewählt haben. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Alle Wahllokale sind am Wahl-Sonntag (28. September 2025) von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Über nachstehenden Link können Sie das Ihrer Meldeadresse zugehörige Wahllokal selbst ermitteln:

Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1000
E-Mail: wahlen@​siegen.de


Öffnungszeiten (Brief-)Wahlbüro

Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Freitag, 26. September 2025
08.00 bis 15.00 Uhr

 

Wichtige Hinweise

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Verständnis.

Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 27./28. September 2025 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (= Freitag, 26. September 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Wenn eine wahlberechtigte Person glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde, kann bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 27. September 2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Stadt Siegen
Wahlbüro
Ratssaal des Rathauses Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1000
E-Mail: wahlen@​siegen.de


Öffnungszeiten am Wahlwochenende

Freitag, 26. September 2025: 
8.00 bis 15.00 Uhr

Samstag, 27. September 2025: 
8.00 bis 12.00 Uhr 
(ausschließlich zur Ausstellung von Ersatzwahlunterlagen)