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Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.
Im Rahmen der Kommunalwahlen wird
gewählt.
Gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 3. August 2025 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab dem 16. August 2025. Sofern bis zum 22. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen.
Zur Stimmabgabe im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wahlberechtigte, die ohne Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal kommen, können jedoch auch ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Sollten im Einzelfall Zweifel am Wahlrecht bestehen, weil eine Wahlbenachrichtigung nicht bis zum 22. August 2025 zugestellt wurde, wird empfohlen, sich möglichst bald mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen. [siehe: Kontakt und Öffnungszeiten].
Weitere Infos zum Wählerverzeichnis und zur Wahlberechtigung …
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-1000
E-Mail: wahlen@siegen.de
ab 11. August 2025
Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 12. September 2025
08.00 bis 15.00 Uhr
Im Falle einer möglichen Stichwahl:
Freitag, 26. September 2025
08.00 bis 15.00 Uhr
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen (eventuell zusätzlich der Reiseanschrift) beantragen.
Im Falle einer etwaigen Stichwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters bzw. der Landrätin/ des Landrates am 28. September 2025 können die Briefwahlunterlagen gleichzeitig (mit-)beantragt werden.
Online ab 11. August 2025 unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages bis zum 9. September 2025, 12.00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden
Per E-Mail an wahlen@siegen.de
Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Die Postanschrift lautet:
Stadt Siegen, Wahlbüro, Rathaus/ Markt 2, 57072 Siegen.
Persönlich ab 11. August 2025 im
Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen.
Hier besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.
Das Wahlbüro für die Kommunalwahlen ist ab Montag, 11. August 2025, geöffnet [siehe: Kontakt/ Öffnungszeiten].
Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bei Vorlage des Personalausweises kann auch ab dem 11. August 2025 im Wahlbüro sofort gewählt werden.
Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 13./14. September 2025 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an.
Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 14. September 2025, 16.00 Uhr, im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen ist.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Wichtiger Hinweis:
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (= Freitag, 12. September 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Versichert eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie/ er ihn verloren hat, kann ihr/ ihm bis zum Tage vor der Wahl (= Samstag, 13. September 2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Stadt Siegen
Wahlbüro
Ratssaal des Rathauses Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-1000
E-Mail: wahlen@siegen.de
Öffnungszeiten Wahlbüro
[Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen]
ab 11. August 2025
Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Am Freitag, 12. September 2025, ist das Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen (Oberstadt), Markt 2, 57072 Siegen, bis 15.00 Uhr, geöffnet.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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