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Die Urkundenstelle des Standesamtes Siegen kann Personenstandsurkunden ausstellen, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Siegen eingetreten ist oder nachbeurkundet wurde.
Folgende Personenstandsurkunden können ausgestellt werden:
Umfassende Informationen zur Urkundenbeantragung und -ausstellung finden Sie hier ...
§§ 55-68 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung (PStV))
§ 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung PStV)
12,00 pro Urkunde*
Für Rentenzwecke ist die Urkunde gebührenfrei!
*Die aufgeführte Gebühr beziehen sich auf ein Exemplar der jeweiligen Urkundenart. Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig angeforderte Urkunde derselben Urkundenart beträgt davon die Hälfte (6,00 Euro). Bitte geben Sie unbedingt die gewünschte Anzahl an.
Aufgrund des starken Anfrageaufkommens sind längere Bearbeitungszeiten möglich.
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*Die aufgeführte Gebühr beziehen sich auf ein Exemplar der jeweiligen Urkundenart. Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig angeforderte Urkunde derselben Urkundenart beträgt davon die Hälfte (6,00 Euro). Bitte geben Sie unbedingt die gewünschte Anzahl an.
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§§ 55-68 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung (PStV))
§ 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung PStV)
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*Die aufgeführte Gebühr beziehen sich auf ein Exemplar der jeweiligen Urkundenart. Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig angeforderte Urkunde derselben Urkundenart beträgt davon die Hälfte (6,00 Euro). Bitte geben Sie unbedingt die gewünschte Anzahl an.
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§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung (PStV))
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§§ 55-68 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung (PStV))
§ 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung PStV)
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*Die aufgeführte Gebühr beziehen sich auf ein Exemplar der jeweiligen Urkundenart. Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig angeforderte Urkunde derselben Urkundenart beträgt davon die Hälfte (6,00 Euro). Bitte geben Sie unbedingt die gewünschte Anzahl an.
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*Die aufgeführte Gebühr beziehen sich auf ein Exemplar der jeweiligen Urkundenart. Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig angeforderte Urkunde derselben Urkundenart beträgt davon die Hälfte (6,00 Euro). Bitte geben Sie unbedingt die gewünschte Anzahl an.
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Beate
Müller-Kühn
Urkundenstelle
Petra
Reifenrath
Urkundenstelle
Martina
Stein
Urkundenstelle
Silke
Zöller
Urkundenstelle
Katja
Bischoff
Urkundenstelle
Tina
Schneider
Urkundenstelle
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[Online-Service]
Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz
[Online-Service]
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[PDF-Formular]
Das ausgefüllte Formular zur Urkundenanforderung möglichst am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Brief an die angegebene Anschrift senden.
Alternativ wird die Übersendung der persönlich unterschriebenen Anforderung als PDF-Dokument per E-Mail akzeptiert.