zurück
Das Zentrenbudget für die Geschäftszentren im Stadtgebiet wird bis 2026 fortgeführt. Das hat der Rat der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 beschlossen.
Werbegemeinschaften, Gewerbetreibende, Immobilienbesitzer, Gastronomen - oder weitere Initiativen mit mindestens drei Akteuren - können Fördermittel bis zu 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung sind kreative Aktionen, die die Geschäftszentren beleben, stärken und Kunden binden. Der Eigenanteil der jeweiligen Aktion beträgt 20 Prozent.
Damit Maßnahmen und Projekte gefördert werden können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen und zeitlich wie inhaltlich festgelegt sein. Förderfähig sind zum Beispiel Konzeptideen, die den Erlebnischarakter des jeweiligen Zentrums steigern, wie jahreszeitliche Themenevents, Mitmach-Aktionen, Straßenkünstler, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Bindung von Kundinnen und Kunden.
Das Zentrenbudget für die Geschäftszentren im Stadtgebiet wird bis 2026 fortgeführt. Das hat der Rat der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 beschlossen.
Werbegemeinschaften, Gewerbetreibende, Immobilienbesitzer, Gastronomen - oder weitere Initiativen mit mindestens drei Akteuren - können Fördermittel bis zu 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung sind kreative Aktionen, die die Geschäftszentren beleben, stärken und Kunden binden. Der Eigenanteil der jeweiligen Aktion beträgt 20 Prozent.
Damit Maßnahmen und Projekte gefördert werden können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen und zeitlich wie inhaltlich festgelegt sein. Förderfähig sind zum Beispiel Konzeptideen, die den Erlebnischarakter des jeweiligen Zentrums steigern, wie jahreszeitliche Themenevents, Mitmach-Aktionen, Straßenkünstler, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Bindung von Kundinnen und Kunden.
Das Zentrenbudget für die Geschäftszentren im Stadtgebiet wird bis 2026 fortgeführt. Das hat der Rat der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 beschlossen.
Werbegemeinschaften, Gewerbetreibende, Immobilienbesitzer, Gastronomen - oder weitere Initiativen mit mindestens drei Akteuren - können Fördermittel bis zu 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung sind kreative Aktionen, die die Geschäftszentren beleben, stärken und Kunden binden. Der Eigenanteil der jeweiligen Aktion beträgt 20 Prozent.
Damit Maßnahmen und Projekte gefördert werden können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen und zeitlich wie inhaltlich festgelegt sein. Förderfähig sind zum Beispiel Konzeptideen, die den Erlebnischarakter des jeweiligen Zentrums steigern, wie jahreszeitliche Themenevents, Mitmach-Aktionen, Straßenkünstler, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Bindung von Kundinnen und Kunden.
Diana
Zilz
Stellvertretende Abteilungsleiterin; Handel und handelsnahe Dienstleistungen sowie Gastronomie in Siegen-Mitte und Siegen-Ost
Nicole
Kühn
Handel, Gastronomie und handelsnahe Dienstleistungen in Siegen-Nord, Siegen-West und Siegen-Süd
Das Zentrenbudget für die Geschäftszentren im Stadtgebiet wird bis 2026 fortgeführt. Das hat der Rat der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 beschlossen.
Werbegemeinschaften, Gewerbetreibende, Immobilienbesitzer, Gastronomen - oder weitere Initiativen mit mindestens drei Akteuren - können Fördermittel bis zu 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung sind kreative Aktionen, die die Geschäftszentren beleben, stärken und Kunden binden. Der Eigenanteil der jeweiligen Aktion beträgt 20 Prozent.
Damit Maßnahmen und Projekte gefördert werden können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen und zeitlich wie inhaltlich festgelegt sein. Förderfähig sind zum Beispiel Konzeptideen, die den Erlebnischarakter des jeweiligen Zentrums steigern, wie jahreszeitliche Themenevents, Mitmach-Aktionen, Straßenkünstler, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Bindung von Kundinnen und Kunden.