Stadterneuerung

Unter Stadterneuerung wird im Allgemeinen der zielgerichtete Prozess zur Erhaltung, Verbesserung, Umgestaltung und Weiterentwicklung bestehender Teile und Strukturen einer Stadt verstanden.

Stadterneuerung findet in festgesetzten Gebieten im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen oder speziellen Fördergebieten durch Sanierung, Wohnumfeldverbesserungen oder Stadtumbau statt. Typische Gebietskulissen sind:

  • Altstädte und historische Stadtkerne
  • Stadtkerne und Stadtteilkerne
  • Gründerzeitliche Viertel
  • Großwohnsiedlungen
  • Gebiete mit sozialen Brennpunkten

Die städtebauliche Erneuerung soll die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung der Zentren und Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen. Ziel ist es, den Bedeutungsverlust der Innenstädte als soziale, wirtschaftliche, kulturelle und politische Mitte der Region aufzuhalten. Durch Vielfalt und Funktionsmischung sollen sie Orte der Begegnung und Identifikation bleiben.

Die rechtliche Grundlage für Sanierungs-, Entwicklungs- und Fördergebiete und für deren Förderung findet sich in Deutschland im Sanierungsrecht, dem "Besonderen Städtebaurecht" des Baugesetzbuches (§§ 136 ff. BauGB). In Deutschland wird durch den Bund und die Länder die Stadterneuerung zumeist gefördert durch die Programme der Städtebauförderung.

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Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
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Stadterneuerung, Städtebaufördermaßnahmen
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