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Seit dem 1. November 2007 gibt es die sogenannte 2. Generation der elektronischen Reisepässe (kurz "ePass") mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Auf einem Chip, der sich in der Passdecke befindet, sind die Personendaten und das Foto gespeichert, die sich in der lesbaren Seite des Passes befinden. Zusätzlich werden dort noch zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Mit Einführung des "ePasses" haben sich auch die Anforderungen für das Passfoto geändert; verlangt wird eine Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Mit dieser Ausstattung des elektronischen Reisepasses, sind die durch den Europarat gesetzten EU-einheitlichen Anforderungen erfüllt. Somit ist der deutsche Reisepass einer der fälschungssichersten Reisedokumente der Welt. Er bietet zusätzlich höheren Schutz vor Missbrauch, denn durch Prüfung der biometrischen Merkmale im Chip kann festgestellt werden, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.
Wenn Sie in Siegen Ihren Hauptwohnsitz haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie ab dem 12. Lebensjahr einen Reisepass in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen. Bei der Antragstellung werden die Fingerabdrücke erfasst, indem man die Finger auf die Glasscheibe eines Fingerscanners legt. Mit der Aushändigung des Reisepasses einige Wochen später, wird der Fingerabdruck bei der Meldebehörde gelöscht und bleibt nur noch dauerhaft in Ihrem Reisepass gespeichert.
Alle Bürgerbüros in Eiserfeld, Geisweid, Siegen und Weidenau sind mit Lesegeräten ausgestattet, an denen interessierte Passinhaber Ihre auf dem Chip gespeicherten Daten einsehen können.
Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Wurden Sie eingebürgert, benötigen Sie
Bundesweit werden biometrische Passbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepässe und Personalausweise) - auch für vorläufige Dokumente - ab 1. Mai 2025 ausschließlich in digitaler Form akzeptiert.
Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt
nachgelesen werden.
Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Siegener Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass sowie vorläufige Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros Geisweid, Siegen und Weidenau für die Antragstellung zur Verfügung.
Der 48-Seiten-Pass wurde auf Wunsch des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei GmbH eingeführt. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
In eiligen Fällen können Sie eine "Express-Ausstellung" des Reisepasses beantragen. Dieser kann innerhalb von 72 Stunden (Wochenende nicht mitgerechnet) geliefert werden.
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass vorlegen. Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.
Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Teilen Sie dies bitte dem Bürgerbüro mit. Sie können das schriftlich tun. Es empfiehlt sich jedoch in der Regel eine persönliche Vorsprache, da Sie sicherlich ein neues Ausweispapier beantragen wollen.
Den Verlust Ihrer Ausweispapiere können Sie mit dem Formular "Verlustanzeige Ausweispapiere" (siehe Punkt Formulare) anzeigen.
Ein Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.
Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Reisepasses dabei sein.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerlässlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist die die Zustimmungserklärung (siehe Formularbereich) und dessen Personalauswei oder Reisepass (keine Fotokopie!) vorzulegen.
Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.
Auskünfte über die detaillierten Einreisebestimmungen (Reise- und Sicherheitshinweise) der verschiedenen Länder finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Bitte informieren Sie sich über die detaillierten Einreisebestimmungen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de oder der Amerikanischen Botschaft unter www.us-botschaft.de.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Wurden Sie eingebürgert, benötigen Sie
Reisepass
Reisepass Express
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.
Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal
Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke):
6,00 Euro
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.
Seit dem 1. November 2007 gibt es die sogenannte 2. Generation der elektronischen Reisepässe (kurz "ePass") mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Auf einem Chip, der sich in der Passdecke befindet, sind die Personendaten und das Foto gespeichert, die sich in der lesbaren Seite des Passes befinden. Zusätzlich werden dort noch zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Mit Einführung des "ePasses" haben sich auch die Anforderungen für das Passfoto geändert; verlangt wird eine Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Mit dieser Ausstattung des elektronischen Reisepasses, sind die durch den Europarat gesetzten EU-einheitlichen Anforderungen erfüllt. Somit ist der deutsche Reisepass einer der fälschungssichersten Reisedokumente der Welt. Er bietet zusätzlich höheren Schutz vor Missbrauch, denn durch Prüfung der biometrischen Merkmale im Chip kann festgestellt werden, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.
Wenn Sie in Siegen Ihren Hauptwohnsitz haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie ab dem 12. Lebensjahr einen Reisepass in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen. Bei der Antragstellung werden die Fingerabdrücke erfasst, indem man die Finger auf die Glasscheibe eines Fingerscanners legt. Mit der Aushändigung des Reisepasses einige Wochen später, wird der Fingerabdruck bei der Meldebehörde gelöscht und bleibt nur noch dauerhaft in Ihrem Reisepass gespeichert.
Alle Bürgerbüros in Eiserfeld, Geisweid, Siegen und Weidenau sind mit Lesegeräten ausgestattet, an denen interessierte Passinhaber Ihre auf dem Chip gespeicherten Daten einsehen können.
Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Wurden Sie eingebürgert, benötigen Sie
Bundesweit werden biometrische Passbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepässe und Personalausweise) - auch für vorläufige Dokumente - ab 1. Mai 2025 ausschließlich in digitaler Form akzeptiert.
Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt
nachgelesen werden.
Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Siegener Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass sowie vorläufige Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros Geisweid, Siegen und Weidenau für die Antragstellung zur Verfügung.
Der 48-Seiten-Pass wurde auf Wunsch des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei GmbH eingeführt. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
In eilige Fällen können Sie eine "Express-Ausstellung" des Reisepasses beantragen. Dieser kann innerhalb von 72 Stunden (Wochenende nicht mitgerechnet) geliefert werden.
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass vorlegen. Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.
Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Teilen Sie dies bitte dem Bürgerbüro mit. Sie können das schriftlich tun. Es empfiehlt sich jedoch in der Regel eine persönliche Vorsprache, da Sie sicherlich ein neues Ausweispapier beantragen wollen.
Den Verlust Ihrer Ausweispapiere können Sie mit dem Formular "Verlustanzeige Ausweispapiere" (siehe Punkt Formulare) anzeigen.
Ein Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.
Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Reisepasses dabei sein.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerlässlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist die die Zustimmungserklärung (siehe Formularbereich) und dessen Personalausweis oder Reisepass (keine Fotokopie!) vorzulegen.
Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.
Auskünfte über die detaillierten Einreisebestimmungen (Reise- und Sicherheitshinweise) der verschiedenen Länder finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Bitte informieren Sie sich über die detaillierten Einreisebestimmungen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de oder der Amerikanischen Botschaft unter www.us-botschaft.de.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Wurden Sie eingebürgert, benötigen Sie
Reisepass
Reisepass Express
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.
Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal
Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke):
6,00 Euro
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.
Seit dem 1. November 2007 gibt es die sogenannte 2. Generation der elektronischen Reisepässe (kurz "ePass") mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Auf einem Chip, der sich in der Passdecke befindet, sind die Personendaten und das Foto gespeichert, die sich in der lesbaren Seite des Passes befinden. Zusätzlich werden dort noch zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Mit Einführung des "ePasses" haben sich auch die Anforderungen für das Passfoto geändert; verlangt wird eine Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Mit dieser Ausstattung des elektronischen Reisepasses, sind die durch den Europarat gesetzten EU-einheitlichen Anforderungen erfüllt. Somit ist der deutsche Reisepass einer der fälschungssichersten Reisedokumente der Welt. Er bietet zusätzlich höheren Schutz vor Missbrauch, denn durch Prüfung der biometrischen Merkmale im Chip kann festgestellt werden, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.
Wenn Sie in Siegen Ihren Hauptwohnsitz haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie ab dem 12. Lebensjahr einen Reisepass in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen. Bei der Antragstellung werden die Fingerabdrücke erfasst, indem man die Finger auf die Glasscheibe eines Fingerscanners legt. Mit der Aushändigung des Reisepasses einige Wochen später, wird der Fingerabdruck bei der Meldebehörde gelöscht und bleibt nur noch dauerhaft in Ihrem Reisepass gespeichert.
Alle Bürgerbüros in Eiserfeld, Geisweid, Siegen und Weidenau sind mit Lesegeräten ausgestattet, an denen interessierte Passinhaber Ihre auf dem Chip gespeicherten Daten einsehen können.
Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Wurden Sie eingebürgert, benötigen Sie
Bundesweit werden biometrische Passbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepässe und Personalausweise) - auch für vorläufige Dokumente - ab 1. Mai 025 ausschließlich in digitaler Form akzeptiert.
Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt
nachgelesen werden.
Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Siegener Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass sowie vorläufige Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros Geisweid, Siegen und Weidenau für die Antragstellung zur Verfügung.
Der 48-Seiten-Pass wurde auf Wunsch des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei GmbH eingeführt. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
In eiligen Fällen können Sie eine "Express-Ausstellung" des Reisepasses beantragen. Dieser kann innerhalb von 72 Stunden (Wochenende nicht mitgerechnet) geliefert werden.
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass vorlegen. Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.
Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Teilen Sie dies bitte dem Bürgerbüro mit. Sie können das schriftlich tun. Es empfiehlt sich jedoch in der Regel eine persönliche Vorsprache, da Sie sicherlich ein neues Ausweispapier beantragen wollen.
Den Verlust Ihrer Ausweispapiere können Sie mit dem Formular "Verlustanzeige Ausweispapiere" (siehe Punkt Formulare) anzeigen.
Ein Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.
Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Reisepasses dabei sein.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerlässlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist die die Zustimmungserklärung (siehe Formularbereich) und dessen Personalausweis oder Reisepass (keine Fotokopie!) vorzulegen.
Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.
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Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
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Arbeitsgruppenleiterin
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
Freitext
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Ylva Solveig
Schmidt
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Meldewesen
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Meldewesen
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Mittwoch und Freitag
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Donnerstag
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Vitt
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Petra
Schmidt
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Seit dem 1. November 2007 gibt es die sogenannte 2. Generation der elektronischen Reisepässe (kurz "ePass") mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Auf einem Chip, der sich in der Passdecke befindet, sind die Personendaten und das Foto gespeichert, die sich in der lesbaren Seite des Passes befinden. Zusätzlich werden dort noch zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Mit Einführung des "ePasses" haben sich auch die Anforderungen für das Passfoto geändert; verlangt wird eine Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Mit dieser Ausstattung des elektronischen Reisepasses, sind die durch den Europarat gesetzten EU-einheitlichen Anforderungen erfüllt. Somit ist der deutsche Reisepass einer der fälschungssichersten Reisedokumente der Welt. Er bietet zusätzlich höheren Schutz vor Missbrauch, denn durch Prüfung der biometrischen Merkmale im Chip kann festgestellt werden, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.
Wenn Sie in Siegen Ihren Hauptwohnsitz haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie ab dem 12. Lebensjahr einen Reisepass in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen. Bei der Antragstellung werden die Fingerabdrücke erfasst, indem man die Finger auf die Glasscheibe eines Fingerscanners legt. Mit der Aushändigung des Reisepasses einige Wochen später, wird der Fingerabdruck bei der Meldebehörde gelöscht und bleibt nur noch dauerhaft in Ihrem Reisepass gespeichert.
Alle Bürgerbüros in Eiserfeld, Geisweid, Siegen und Weidenau sind mit Lesegeräten ausgestattet, an denen interessierte Passinhaber Ihre auf dem Chip gespeicherten Daten einsehen können.
Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Wurden Sie eingebürgert, benötigen Sie
Bundesweit werden biometrische Passbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepässe und Personalausweise) - auch für vorläufige Dokumente - ab 1. Mai 2025 ausschließlich in digitaler Form akzeptiert.
Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt
nachgelesen werden.
Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Siegener Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass sowie vorläufige Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros Geisweid, Siegen und Weidenau für die Antragstellung zur Verfügung.
Der 48-Seiten-Pass wurde auf Wunsch des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei GmbH eingeführt. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
In eiligen Fällen können Sie eine "Express-Ausstellung" des Reisepasses beantragen. Dieser kann innerhalb von 72 Stunden (Wochenende nicht mitgerechnet) geliefert werden.
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass vorlegen. Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.
Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Teilen Sie dies bitte dem Bürgerbüro mit. Sie können das schriftlich tun. Es empfiehlt sich jedoch in der Regel eine persönliche Vorsprache, da Sie sicherlich ein neues Ausweispapier beantragen wollen.
Den Verlust Ihrer Ausweispapiere können Sie mit dem Formular "Verlustanzeige Ausweispapiere" (siehe Punkt “Formulare”) anzeigen.
Ein Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.
Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Reisepasses dabei sein.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerlässlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist die die Zustimmungserklärung (siehe Formularbereich) und dessen Personalausweis oder Reisepass (keine Fotokopie!) vorzulegen.
Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.
Auskünfte über die detaillierten Einreisebestimmungen (Reise- und Sicherheitshinweise) der verschiedenen Länder finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Bitte informieren Sie sich über die detaillierten Einreisebestimmungen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de oder der Amerikanischen Botschaft unter www.us-botschaft.de.
Reisepass
Reisepass “Express”
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Telefon: 0271 404-1111
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Montag und Dienstag
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