Personalausweis

Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. 
Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. 
Eine Verlängerung des Personalausweises ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen Personalausweis in einem Bürgerbüro beantragen.
Die Personalausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, diese kann bis zu drei Wochen betragen.

Gleichzeitig mit der Beantragung Ihres Personalausweises wird ein PIN-Brief (mit Geheimnummer und Entsperrnummer) zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion ausgehändigt.
Das Sperrkennwort wird Ihnen im Rahmen der Ausweisabholung ausgehändigt.

Zur Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen. Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit sich durch eine spezielle Vollmacht vertreten zu lassen (siehe Formularbereich).

Kurzbeschreibung

Der Personalausweis speichert die persönlichen Daten auf einem Speicherchip.

Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem man sich in Zukunft schneller und sicherer im Internet ausweisen kann.

Der Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift direkt auf dem Antragsvordruck benötigt wird.

Bei Minderjährigen (unter 16 Jahre) ist die Vorsprache des Kindes sowie beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren erforderlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist eine Zustimmungserklärung (siehe Formularbereich) und dessen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.

Was wird benötigt?

  • Bisheriger Personalausweis.
  • Ab dem 1. Mai 2025 muss aufgrund der bundesweiten Umstellung des Lichtbildverfahrens das Passfoto - welches den biometrischen Standard erfüllt [siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin] - in digitaler Form vorliegen. Das Lichtbild kann bei Nutzung des Selbstbedienungsterminals in den Bürgerbüros Geisweid, Siegen und Weidenau sofort vor Ort erstellt werden (weitere Informationen sowie eine Übersicht zu den Möglichkeiten der digitalen Lichtbilderstellung können in den ‘Hinweisen zur bundesweiten Umstellung des Lichtbildverfahrens’ nachgelesen werden) .
  • Ihren Kinderreisepass.
  • Die Vorlage Ihrer Geburts-/Abstammungsurkunde oder Heirats-/Eheurkunde wird empfohlen.

Hinweise zur bundesweiten Umstellung des Lichtbildverfahrens ab 1. Mai 2025

Bundesweit werden biometrische Passbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepässe und Personalausweise) - auch für vorläufige Dokumente - ab 1. Mai 2025 ausschließlich in digitaler Form akzeptiert. 

Alle wichtigen Informationen dazu können in dem Merkblatt 

Bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens ab 1. Mai 2025 für Reisepässe und Personalausweise (auch für vorläufige Ausweisdokumente)

nachgelesen werden.

Nutzung der Selbstbedienungsterminals

Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Siegener Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass sowie vorläufige Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros Geisweid, Siegen und Weidenau für die Antragstellung zur Verfügung.


Online-Ausweisfunktion

Was ist eine Online-Ausweisfunktion?

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind, ihre Identität in der elektronischen Kommunikation mit dem Ausweis nachzuweisen.

Damit kann man sich, auch ohne persönlich anwesend zu sein, überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen personalisiert - also direkt für den einzelnen Nutzer bestimmt oder angepasst - angeboten werden.

Wo ist die Online-Funktion nutzbar?

Online-Anbieter, die von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate geprüft worden sind, erhalten die technische Möglichkeit die Identifikation über die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises zu nutzen. Natürlich nur, wenn der Ausweisinhaber sein "o.k." gibt.
Im Laufe der stärkeren Verbreitung des neuen Personalausweises wird das ebenfalls neue Logo in der Öffentlichkeit wahrscheinlich immer häufiger auftauchen (beispielsweise auf Zigarettenautomaten zur Alterskontrolle des Käufers, beim Einchecken in Hotels, bei Fluglinien oder bei der Autovermietung).
Auch im behördlichen Bereich werden sich sicher im Laufe der Zeit Anwendungen ergeben, die dann einen Behörden"besuch" entbehrlich machen.

Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Ähnlich wie beim elektronischen Reisepass ist im Inneren des Dokuments ein winziger Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Auf diesem Chip werden auch die auf der Karte aufgedruckten Daten noch einmal abgelegt.

  • Die Aufnahme biometrischer Merkmale sorgt für einen eindeutigen Nachweis der Identität der Inhaber. Erforderlich ist ein digitales Lichtbild wie es bisher schon beim Reisepass notwendig war. Das Gesicht muss zentriert als Frontaufnahme und mit offenen deutlich sichtbaren Augen erkennbar sein. Als weiteres Merkmal werden zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Diese Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdruck dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei, Pass- und Ausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Personalausweises und Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
  • Der neue elektronische Identitätsnachweis (elD-Funktion ) ermöglicht es den Ausweisinhabern als Nutzern, beispielsweise in Online-Shops einzukaufen, Bankgeschäfte zu tätigen und Versicherungen abzuschließen. Anbieter dieser Dienste müssen die erforderlichen Berechtigungen von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt erhalten haben. Für den Einsatz am eigenen PC werden ein Lesegerät und eine Treibersoftware benötigt. Im Rahmen der Beantragung Ihres Personalausweises wird eine fünfstellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer) mit PUK (Personal Unblocking Key-Nummer) ausgehändigt. Das Sperrkennwort wird Ihnen im Rahmen der Ausweisabholung ausgehändigt. Außerdem dient die elD (elektronische Identifikation)-Funktion auch als Alters- und Wohnortnachweis zum Beispiel an Automaten. Geht der Ausweis verloren oder wird gestohlen, kann zum einen die Pass- und Ausweisbehörde die elD-Funktion sperren oder sie kann durch einen (gebührenpflichtigen) Anruf bei der Sperrhotline Sperrnotruf 116116 (kostenlos aus allen Netzen) gesperrt werden.
  • Nach Erhalt des neuen Personalausweises kann durch den Nutzer bei einem zugelassenen Zertifizierungsanbieter (= Trustcenter) ein Signaturzertifikat erworben werden, welches auf den Chip geladen wird. Dafür muss die elD-Funktion eingeschaltet sein. Damit kann der Personalausweis auch als einheitliches Werkzeug für verschiedene Formen verbindlichen identitätsrelevanten Handelns im elektronischen Rechtsverkehr genutzt werden. Eine Liste der Anbieter ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur eingestellt. Die Kosten von Signaturzertifikaten unterscheiden sich je nach Laufzeit und Anbieter. Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises muss die Unterschriftsfunktion neben der Sperrung der elD-Funktion separat gesperrt werden. Die Ausweisinhaber müssen sich dazu an den Anbieter wenden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

Alter oder neuer Personalausweis (im Scheckkartenformat)?Der folgende Text unterscheidet zwischen dem alten Ausweis und dem neuen Ausweis.

"Alter Personalausweis" - Gestohlen - Anzeige

Wurde Ihnen der Personalausweis gestohlen, ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu machen.
Danach ist umgehend das Bürgerbüro über den Diebstahl persönlich durch Vorsprache zu informieren. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit die Unterlagen der Polizeianzeige mit. Das erleichtert die Bearbeitung bei den Bürgerbüros.
Dort wird Ihre Verlustanzeige aufgenommen. Bei diesem Besuch können Sie dann auch den neuen Personalausweis beantragen.

"Alter Personalausweis" - Verloren

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, dann müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Wenn Sie den Ausweis aktuell nicht benötigen, können Sie auch erst ein paar Tage warten. Vielleicht wird der Ausweis gefunden und Ihnen zugeschickt. Wird der Ausweis dem Bürgerbüro zugeschickt, informieren wir Sie. Bei der Polizei abgegebene Ausweise werden dem Bürgerbüro zugeleitet.
Bleibt der Ausweis verloren, dann müssen Sie im Bürgerbüro einen neuen Personalausweis beantragen.

"Alter Personalausweis" - Der Ausweis taucht wieder auf

Findet sich der verlorene Ausweis wieder und Sie haben beim Bürgerbüro bereits eine Verlustanzeige aufgegeben, dann müssen Sie leider noch einmal vorbei kommen. Die Verlustanzeige, die inzwischen an die Polizei weitergeleitet wurde, muß zurück genommen werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterschrift.

"Neuer Personalausweis" - Verloren

Bei der Beantragung des neuen Ausweises haben Sie hierzu Unterlagen erhalten. Und Sie haben den sogenannten PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten. Er enthielt entsprechende Hinweise für den Verlustfall. Über den Sperrnotruf 116 116 (kostenlos aus allen Netzen) können Sie den Personalausweis sperren lassen. Dem Sperrnotruf teilen Sie Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und das Sperrkennwort (siehe PIN-Brief) mit. Sie sind jedoch zusätzlich verrpflichtet, der ausstellenden Personalausweisbehörde den Verlust mitzuteilen.

Wenn Sie die qualifizierte elektronische Signatur (Unterschriftenfunktion) auf ihrerm Personalausweis gespeichert haben, ist diese beim Verlust des Ausweises gesondert beim Anbieter der Signatur zu sperren.


Weitere Informationen

Weitere Fragen zum Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern. Informationen zum Personalausweis können auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter www.personalausweisportal.de nachgelesen werden.

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren
  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 

Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: maximal 3 Monate)

  • 10,00 Euro

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.


Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal

Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke):

6,00 Euro

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Kontakt

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Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

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