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Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
Freitext
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Arjana
Lutviji
Meldewesen
Jaqueline
Medger
Meldewesen
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Sarah
Wörster
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Debora Therese
Schneider
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Jennifer
Vitt
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
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08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
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E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Cathrine
Striegan
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Annette
Steger
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Daniela
Schwunk
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Petra
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Andrea
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Janine
Rüsche
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Iris
Oerter
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Sylvia
Greis
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Arjana
Lutviji
Meldewesen
Jaqueline
Medger
Meldewesen
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Schmidt, Ylva Solveig
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Meldewesen
Franziska
Pfeifer
Meldewesen
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Petra
Schüller
Bürgerbüro Weidenau
Manuela
Grebe
Bürgerbüro Weidenau
Bettina
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Thomas
Peuker
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Verlängerung des Personalausweises ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben und Deutsche/r sind, können Sie einen Personalausweis im Bürgerbüro beantragen.
Die Personalausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, diese kann bis zu drei Wochen betragen.
Gleichzeitig mit der Beantragung Ihres Personalausweises wird ein PIN-Brief (mit Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort) zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion generiert.
Dieser PIN-Brief wird Ihnen durch die Bundesdruckerei an Ihre Meldeadresse zugestellt. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt.
Zur Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen. Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit sich durch eine spezielle Vollmacht vertreten zu lassen (siehe Formularbereich).
Bitte beachten Sie: Eine Aushändigung bei Nichterhalt des PIN-Briefes ist nur persönlich möglich!
Bei Personen unter 16 Jahren wird kein PIN-Brief versendet.
Der Personalausweis speichert die persönlichen Daten auf einem Speicherchip.
Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem man sich in Zukunft schneller und sicherer im Internet ausweisen kann.
Der Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift direkt auf dem Antragsvordruck benötigt wird.
Bei Minderjährigen (unter 16 Jahre) ist die Vorsprache des Kindes sowie beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerläßlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist eine Zustimmungserklärung (siehe Formularbereich) und dessen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.
Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Siegener Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass sowie die vorläufigen Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros Geisweid, Siegen und Weidenau für die Antragstellung zur Verfügung.
Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind, ihre Identität in der elektronischen Kommunikation mit dem Ausweis nachzuweisen.
Damit kann man sich, auch ohne persönlich anwesend zu sein, überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen personalisiert - also direkt für den einzelnen Nutzer bestimmt oder angepasst - angeboten werden.
Online-Anbieter, die von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate geprüft worden sind, erhalten die technische Möglichkeit die Identifikation über die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises zu nutzen. Natürlich nur, wenn der Ausweisinhaber sein "o.k." gibt.
Im Laufe der stärkeren Verbreitung des neuen Personalausweises wird das ebenfalls neue Logo in der Öffentlichkeit wahrscheinlich immer häufiger auftauchen (beispielsweise auf Zigarettenautomaten zur Alterskontrolle des Käufers, beim Einchecken in Hotels, bei Fluglinien oder bei der Autovermietung).
Auch im behördlichen Bereich werden sich sicher im Laufe der Zeit Anwendungen ergeben, die dann einen Behörden"besuch" entbehrlich machen.
Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Ähnlich wie beim elektronischen Reisepass ist im Inneren des Dokuments ein winziger Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Auf diesem Chip werden auch die auf der Karte aufgedruckten Daten noch einmal abgelegt.
Alter oder neuer Personalausweis (im Scheckkartenformat)?Der folgende Text unterscheidet zwischen dem alten Ausweis und dem neuen Ausweis.
Wurde Ihnen der Personalausweis gestohlen, ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu machen.
Danach ist umgehend das Bürgerbüro über den Diebstahl persönlich durch Vorsprache zu informieren. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit die Unterlagen der Polizeianzeige mit. Das erleichtert die Bearbeitung bei den Bürgerbüros.
Dort wird Ihre Verlustanzeige aufgenommen. Bei diesem Besuch können Sie dann auch den neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Personalausweis verloren haben, dann müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Wenn Sie den Ausweis aktuell nicht benötigen, können Sie auch erst ein paar Tage warten. Vielleicht wird der Ausweis gefunden und Ihnen zugeschickt. Wird der Ausweis dem Bürgerbüro zugeschickt, informieren wir Sie. Bei der Polizei abgegebene Ausweise werden dem Bürgerbüro zugeleitet.
Bleibt der Ausweis verloren, dann müssen Sie im Bürgerbüro einen neuen Personalausweis beantragen.
Findet sich der verlorene Ausweis wieder, und Sie haben beim Bürgerbüro bereits eine Verlustanzeige aufgegeben, dann müssen Sie leider noch einmal vorbei kommen. Die Verlustanzeige, die inzwischen an die Polizei weitergeleitet wurde, muß zurück genommen werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterschrift.
Bei der Beantragung des neuen Ausweises haben Sie hierzu Unterlagen erhalten. Und Sie haben den sogenannten PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten. Er enthielt entsprechende Hinweise für den Verlustfall. Über den Sperrnotruf 116 116 (kostenlos aus allen Netzen) können Sie den Personalausweis sperren lassen. Dem Sperrnotruf teilen Sie Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und das Sperrkennwort (siehe PIN-Brief) mit. Sie sind jedoch zusätzlich verrpflichtet, der ausstellenden Personalausweisbehörde den Verlust mitzuteilen.
Wenn Sie die qualifizierte elektronische Signatur (Unterschriftenfunktion) auf ihrerm Personalausweis gespeichert haben, ist diese beim Verlust des Ausweises gesondert beim Anbieter der Signatur zu sperren.
Ist Ihr Ausweis oder Pass bereits da?
Den Antragsstatus Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises können Sie ab sofort abfragen. Für den Status eines beantragten Ausweises bestehen folgende Möglichkeiten:
Für die Abfrage benötigen Sie die vollständige Seriennummer Ihres neuen (beantragten) Ausweises oder Passes und Ihr Geburtsdatum.
Zur Abfrage "Antragsstatus Reisepass/Personalausweis" ...
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite des des Bundesministeriums des Innern unter www.personalausweisportal.de zur Verfügung.
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: maximal 3 Monate)
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.
Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal
Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke):
6,00 Euro
Hinweis: Das Anfertigen und Mitbringen eines Lichtbildes ist bei Nutzung des Selbstbedienungsterminals nicht mehr erforderlich.
[PDF-Dokument]
[PDF-Dokument]
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[externer Onlineservice]
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