zurück
Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht , Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Das BImschG regelt den Schutz der Umwelt vor den genannten Immissionen. Diese gehen von Anlagen aus, also von Betriebsstätten und sonstigen ortsfesten Einrichtungen, von Maschinen, Geräten sowie von auf Grundstücken abgelagerte Stoffe, etc.
Die Immissionen können schädliche Umwelteinwirkungen darstellen, die je nach Art, Dauer und Ausmaß Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen.
Bei Beschwerden über Rauchbelästigungen durch private Feuerungsanlagen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Siegen.
Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht , Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Das BImschG regelt den Schutz der Umwelt vor den genannten Immissionen. Diese gehen von Anlagen aus, also von Betriebsstätten und sonstigen ortsfesten Einrichtungen, von Maschinen, Geräten sowie von auf Grundstücken abgelagerte Stoffe, etc.
Die Immissionen können schädliche Umwelteinwirkungen darstellen, die je nach Art, Dauer und Ausmaß Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen.
Bei Beschwerden über Rauchbelästigungen durch private Feuerungsanlagen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Siegen.
Filiz
Maraz
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht , Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Das BImschG regelt den Schutz der Umwelt vor den genannten Immissionen. Diese gehen von Anlagen aus, also von Betriebsstätten und sonstigen ortsfesten Einrichtungen, von Maschinen, Geräten sowie von auf Grundstücken abgelagerte Stoffe, etc.
Die Immissionen können schädliche Umwelteinwirkungen darstellen, die je nach Art, Dauer und Ausmaß Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen.
Bei Beschwerden über Rauchbelästigungen durch private Feuerungsanlagen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Siegen.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.