Immissionsschutz

Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht , Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Das BImschG regelt den Schutz der Umwelt vor den genannten Immissionen. Diese gehen von Anlagen aus, also von Betriebsstätten und sonstigen ortsfesten Einrichtungen, von Maschinen, Geräten sowie von auf Grundstücken abgelagerte Stoffe, etc. 

Die Immissionen können schädliche Umwelteinwirkungen darstellen, die je nach Art, Dauer und Ausmaß Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen.

Bei Beschwerden über Rauchbelästigungen durch private Feuerungsanlagen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Siegen.

Lärmschutz

Kontakt

Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 304
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen