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Informationen zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Alle Hunde sind in folgenden Bereichen anzuleinen:
Gefährliche Hunde unterliegen einer generellen Anlein- und Maulkorbpflicht, soweit sie sich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztums befinden, an dessen Verlassen sie wirksam gehindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde auf Antrag Befreiungen erteilen. Halter gefährlicher Hunde benötigen eine Erlaubnis. Insbesondere ist dabei Sachkunde nachzuweisen und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Außerdem findet eine Zuverlässigkeitsprüfung statt. Die Hunde sind mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen.Darüber hinaus muss ein besonderes privates Interesse nachgewiesen werden oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung bestehen.
Hier besteht in Bezug auf die Haltervoraussetzungen kein Unterschied zu den gefährlichen Hunden. Lediglich die Notwendigkeit des Vorliegens besonderer privater oder öffentlicher Interessenlagen ist entbehrlich.
Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen, soweit sie sich nicht innerhalb befriedeter Besitztümer befinden, an deren Verlassen sie wirksam gehindert sind. Große Hunde sind anzeigepflichtig. Es besteht hier die Verpflichtung, Sachkunde und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen sowie den Hund mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen. Die Halter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Als Halter eines Hundes (gleich welcher Kategorie) müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen. Die Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden liegt sie bei 250.000 Euro.
Alle Halterinnen und Halter, deren Hunde mit Mikrochip zu versehen sind, werden zukünftig in einem zentralen Landesregister gespeichert.
Darüber hinaus kann für Hunde,
die Gefährlichkeit durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch einen Amtstierarzt im Einzelfall festgestellt werden.
Ausgewachsene Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg.
Sollte es zu einem Vorfall mit einem Hund gekommen sein, können Sie der städtischen Ordnungsverwaltung per Online-Service [siehe Formulare] eine Meldung zukommen lassen.
Insgesamt stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung:
Freilaufender Hund
Meldungen von freilaufenden Hunden ohne Aufsicht oder wenn die Hunde gem. Landeshundegesetz NRW anzuleinen sind.
Beißvorfall
Vorfälle bei dem ein Mensch oder ein Tier durch einen Hund gebissen wird. Wenn möglich fügen Sie bitte Bilder der Verletzung sowie eine ärztliche/ tierärztliche Bescheinigung bei.
Sonstige Meldung (allgemeine Verstöße gegen das Landeshundegesetz NRW wie beispielsweise Anspringen durch Hunde an der Leine, illegale Haltung von erlaubnispflichtigen Hunden, etc.)
In diesem Fall können Vorfälle gemeldet werden, die nicht durch die vorgenannten Punkte abgedeckt sind. Beispielsweise können folgende Sachverhalte gemeldet werden:
Anzeige zur Haltung eines großen Hundes: 25,00 Euro
Informationen zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Alle Hunde sind in folgenden Bereichen anzuleinen:
Gefährliche Hunde unterliegen einer generellen Anlein- und Maulkorbpflicht, soweit sie sich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztums befinden, an dessen Verlassen sie wirksam gehindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde auf Antrag Befreiungen erteilen. Halter gefährlicher Hunde benötigen eine Erlaubnis. Insbesondere ist dabei Sachkunde nachzuweisen und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Außerdem findet eine Zuverlässigkeitsprüfung statt. Die Hunde sind mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen.Darüber hinaus muss ein besonderes privates Interesse nachgewiesen werden oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung bestehen.
Hier besteht in Bezug auf die Haltervoraussetzungen kein Unterschied zu den gefährlichen Hunden. Lediglich die Notwendigkeit des Vorliegens besonderer privater oder öffentlicher Interessenlagen ist entbehrlich.
Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen, soweit sie sich nicht innerhalb befriedeter Besitztümer befinden, an deren Verlassen sie wirksam gehindert sind. Große Hunde sind anzeigepflichtig. Es besteht hier die Verpflichtung, Sachkunde und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen sowie den Hund mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen. Die Halter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Als Halter eines Hundes (gleich welcher Kategorie) müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen. Die Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden liegt sie bei 250.000 Euro.
Alle Halterinnen und Halter, deren Hunde mit Mikrochip zu versehen sind, werden zukünftig in einem zentralen Landesregister gespeichert.
Darüber hinaus kann für Hunde,
die Gefährlichkeit durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch einen Amtstierarzt im Einzelfall festgestellt werden.
Ausgewachsene Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg.
Sollte es zu einem Vorfall mit einem Hund gekommen sein, können Sie der städtischen Ordnungsverwaltung per Online-Service [siehe Formulare] eine Meldung zukommen lassen.
Insgesamt stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung:
Freilaufender Hund
Meldungen von freilaufenden Hunden ohne Aufsicht oder wenn die Hunde gem. Landeshundegesetz NRW anzuleinen sind.
Beißvorfall
Vorfälle bei dem ein Mensch oder ein Tier durch einen Hund gebissen wird. Wenn möglich fügen Sie bitte Bilder der Verletzung sowie eine ärztliche/ tierärztliche Bescheinigung bei.
Sonstige Meldung (allgemeine Verstöße gegen das Landeshundegesetz NRW wie beispielsweise Anspringen durch Hunde an der Leine, illegale Haltung von erlaubnispflichtigen Hunden, etc.)
In diesem Fall können Vorfälle gemeldet werden, die nicht durch die vorgenannten Punkte abgedeckt sind. Beispielsweise können folgende Sachverhalte gemeldet werden:
Anzeige zur Haltung eines großen Hundes: 25,00 Euro
Informationen zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Alle Hunde sind in folgenden Bereichen anzuleinen:
Gefährliche Hunde unterliegen einer generellen Anlein- und Maulkorbpflicht, soweit sie sich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztums befinden, an dessen Verlassen sie wirksam gehindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde auf Antrag Befreiungen erteilen. Halter gefährlicher Hunde benötigen eine Erlaubnis. Insbesondere ist dabei Sachkunde nachzuweisen und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Außerdem findet eine Zuverlässigkeitsprüfung statt. Die Hunde sind mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen.Darüber hinaus muss ein besonderes privates Interesse nachgewiesen werden oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung bestehen.
Hier besteht in Bezug auf die Haltervoraussetzungen kein Unterschied zu den gefährlichen Hunden. Lediglich die Notwendigkeit des Vorliegens besonderer privater oder öffentlicher Interessenlagen ist entbehrlich.
Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen, soweit sie sich nicht innerhalb befriedeter Besitztümer befinden, an deren Verlassen sie wirksam gehindert sind. Große Hunde sind anzeigepflichtig. Es besteht hier die Verpflichtung, Sachkunde und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen sowie den Hund mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen. Die Halter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Als Halter eines Hundes (gleich welcher Kategorie) müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen. Die Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden liegt sie bei 250.000 Euro.
Alle Halterinnen und Halter, deren Hunde mit Mikrochip zu versehen sind, werden zukünftig in einem zentralen Landesregister gespeichert.
Darüber hinaus kann für Hunde,
die Gefährlichkeit durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch einen Amtstierarzt im Einzelfall festgestellt werden.
Ausgewachsene Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg.
Sollte es zu einem Vorfall mit einem Hund gekommen sein, können Sie der städtischen Ordnungsverwaltung per Online-Service [siehe Formulare] eine Meldung zukommen lassen.
Insgesamt stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung:
Freilaufender Hund
Meldungen von freilaufenden Hunden ohne Aufsicht oder wenn die Hunde gem. Landeshundegesetz NRW anzuleinen sind.
Beißvorfall
Vorfälle bei dem ein Mensch oder ein Tier durch einen Hund gebissen wird. Wenn möglich fügen Sie bitte Bilder der Verletzung sowie eine ärztliche/ tierärztliche Bescheinigung bei.
Sonstige Meldung (allgemeine Verstöße gegen das Landeshundegesetz NRW wie beispielsweise Anspringen durch Hunde an der Leine, illegale Haltung von erlaubnispflichtigen Hunden, etc.)
In diesem Fall können Vorfälle gemeldet werden, die nicht durch die vorgenannten Punkte abgedeckt sind. Beispielsweise können folgende Sachverhalte gemeldet werden:
Anzeige zur Haltung eines großen Hundes: 25,00 Euro
Informationen zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Alle Hunde sind in folgenden Bereichen anzuleinen:
Gefährliche Hunde unterliegen einer generellen Anlein- und Maulkorbpflicht, soweit sie sich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztums befinden, an dessen Verlassen sie wirksam gehindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde auf Antrag Befreiungen erteilen. Halter gefährlicher Hunde benötigen eine Erlaubnis. Insbesondere ist dabei Sachkunde nachzuweisen und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Außerdem findet eine Zuverlässigkeitsprüfung statt. Die Hunde sind mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen.Darüber hinaus muss ein besonderes privates Interesse nachgewiesen werden oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung bestehen.
Hier besteht in Bezug auf die Haltervoraussetzungen kein Unterschied zu den gefährlichen Hunden. Lediglich die Notwendigkeit des Vorliegens besonderer privater oder öffentlicher Interessenlagen ist entbehrlich.
Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen, soweit sie sich nicht innerhalb befriedeter Besitztümer befinden, an deren Verlassen sie wirksam gehindert sind. Große Hunde sind anzeigepflichtig. Es besteht hier die Verpflichtung, Sachkunde und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen sowie den Hund mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen. Die Halter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Als Halter eines Hundes (gleich welcher Kategorie) müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen. Die Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden liegt sie bei 250.000 Euro.
Alle Halterinnen und Halter, deren Hunde mit Mikrochip zu versehen sind, werden zukünftig in einem zentralen Landesregister gespeichert.
Darüber hinaus kann für Hunde,
die Gefährlichkeit durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch einen Amtstierarzt im Einzelfall festgestellt werden.
Ausgewachsene Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg.
Sollte es zu einem Vorfall mit einem Hund gekommen sein, können Sie der städtischen Ordnungsverwaltung per Online-Service [siehe Formulare] eine Meldung zukommen lassen.
Insgesamt stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung:
Freilaufender Hund
Meldungen von freilaufenden Hunden ohne Aufsicht oder wenn die Hunde gem. Landeshundegesetz NRW anzuleinen sind.
Beißvorfall
Vorfälle bei dem ein Mensch oder ein Tier durch einen Hund gebissen wird. Wenn möglich fügen Sie bitte Bilder der Verletzung sowie eine ärztliche/ tierärztliche Bescheinigung bei.
Sonstige Meldung (allgemeine Verstöße gegen das Landeshundegesetz NRW wie beispielsweise Anspringen durch Hunde an der Leine, illegale Haltung von erlaubnispflichtigen Hunden, etc.)
In diesem Fall können Vorfälle gemeldet werden, die nicht durch die vorgenannten Punkte abgedeckt sind. Beispielsweise können folgende Sachverhalte gemeldet werden:
Anzeige zur Haltung eines großen Hundes: 25,00 Euro
Bilal
Alkan
Zivilschutz, Landeshundegesetz, Kampfmittel
Informationen zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Alle Hunde sind in folgenden Bereichen anzuleinen:
Gefährliche Hunde unterliegen einer generellen Anlein- und Maulkorbpflicht, soweit sie sich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztums befinden, an dessen Verlassen sie wirksam gehindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde auf Antrag Befreiungen erteilen. Halter gefährlicher Hunde benötigen eine Erlaubnis. Insbesondere ist dabei Sachkunde nachzuweisen und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Außerdem findet eine Zuverlässigkeitsprüfung statt. Die Hunde sind mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen.Darüber hinaus muss ein besonderes privates Interesse nachgewiesen werden oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung bestehen.
Hier besteht in Bezug auf die Haltervoraussetzungen kein Unterschied zu den gefährlichen Hunden. Lediglich die Notwendigkeit des Vorliegens besonderer privater oder öffentlicher Interessenlagen ist entbehrlich.
Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen, soweit sie sich nicht innerhalb befriedeter Besitztümer befinden, an deren Verlassen sie wirksam gehindert sind. Große Hunde sind anzeigepflichtig. Es besteht hier die Verpflichtung, Sachkunde und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen sowie den Hund mit Mikrochip fälschungssicher zu kennzeichnen. Die Halter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Als Halter eines Hundes (gleich welcher Kategorie) müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen. Die Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden liegt sie bei 250.000 Euro.
Alle Halterinnen und Halter, deren Hunde mit Mikrochip zu versehen sind, werden zukünftig in einem zentralen Landesregister gespeichert.
Darüber hinaus kann für Hunde,
die Gefährlichkeit durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch einen Amtstierarzt im Einzelfall festgestellt werden.
Ausgewachsene Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg.
Sollte es zu einem Vorfall mit einem Hund gekommen sein, können Sie der städtischen Ordnungsverwaltung per Online-Service [siehe Formulare] eine Meldung zukommen lassen.
Insgesamt stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung:
Freilaufender Hund
Meldungen von freilaufenden Hunden ohne Aufsicht oder wenn die Hunde gem. Landeshundegesetz NRW anzuleinen sind.
Beißvorfall
Vorfälle bei dem ein Mensch oder ein Tier durch einen Hund gebissen wird. Wenn möglich fügen Sie bitte Bilder der Verletzung sowie eine ärztliche/ tierärztliche Bescheinigung bei.
Sonstige Meldung (allgemeine Verstöße gegen das Landeshundegesetz NRW wie beispielsweise Anspringen durch Hunde an der Leine, illegale Haltung von erlaubnispflichtigen Hunden, etc.)
In diesem Fall können Vorfälle gemeldet werden, die nicht durch die vorgenannten Punkte abgedeckt sind. Beispielsweise können folgende Sachverhalte gemeldet werden:
Anzeige zur Haltung eines großen Hundes: 25,00 Euro
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