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Gemeldet werden müssen alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde. Hunde, die nicht privat oder ausschließlich für bestimmte Zwecke gehalten werden unterliegen unter bestimmten Umständen nicht der Hundesteuer oder können Steuerbefreiung oder -ermäßigung erhalten.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer können Ihren Hund telefonisch (nur Anmeldung!), schriftlich, per E-Mail oder gleich per Online-Service an- und abmelden.
Voraussetzung zur Nutzung des Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Zur Festsetzung und Zahlung der Hundesteuer erhalten Sie nach der An- oder Abmeldung einen Bescheid per Post.
Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer kann auch persönlich in einem Bürgerbüro vorgenommen werden.
Die Anmeldefrist beträgt zwei Wochen.
Haben Sie die von uns ausgegebene Hundesteuermarke verloren, können Sie schnell und problemlos eine neue Marke beantragen.
Voraussetzung zur Nutzung des Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.
Hundesteuersatzung [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.040]
Ersatz-Hundesteuermarke
Für die Beantragung einer Ersatz-Hundesteuermarke benötigen Sie entweder
Ersatz-Hundesteuermarke
Gemeldet werden müssen alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde. Hunde, die nicht privat oder ausschließlich für bestimmte Zwecke gehalten werden unterliegen unter bestimmten Umständen nicht der Hundesteuer oder können Steuerbefreiung oder -ermäßigung erhalten.
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Hundesteuersatzung [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.040]
Ersatz-Hundesteuermarke
Für die Beantragung einer Ersatz-Hundesteuermarke benötigen Sie entweder
Ersatz-Hundesteuermarke
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Die Anmeldefrist beträgt zwei Wochen.
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Hundesteuersatzung [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.040]
Ersatz-Hundesteuermarke
Für die Beantragung einer Ersatz-Hundesteuermarke benötigen Sie entweder
Ersatz-Hundesteuermarke
Gemeldet werden müssen alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde. Hunde, die nicht privat oder ausschließlich für bestimmte Zwecke gehalten werden unterliegen unter bestimmten Umständen nicht der Hundesteuer oder können Steuerbefreiung oder -ermäßigung erhalten.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer können Ihren Hund telefonisch (nur Anmeldung!), schriftlich, per E-Mail oder gleich per Online-Service an- und abmelden.
Voraussetzung zur Nutzung des Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Zur Festsetzung und Zahlung der Hundesteuer erhalten Sie nach der An- oder Abmeldung einen Bescheid per Post.
Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer kann auch persönlich in einem Bürgerbüro vorgenommen werden.
Die Anmeldefrist beträgt zwei Wochen.
Haben Sie die von uns ausgegebene Hundesteuermarke verloren, können Sie schnell und problemlos eine neue Marke beantragen.
Voraussetzung zur Nutzung des Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.
Hundesteuersatzung [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.040]
Ersatz-Hundesteuermarke
Für die Beantragung einer Ersatz-Hundesteuermarke benötigen Sie entweder
Ersatz-Hundesteuermarke
Cornelia
Schlabach
Grundsteuer, Grundbesitzabgaben und Hundesteuer Buchstaben G bis Q
Matthias
Weiland
Grundsteuer, Grundbesitzabgaben und Hundesteuer Buchstaben A bis F; Vergnügungssteuer
Irmtraud
Ziemann
Grundsteuer, Grundbesitzabgaben und Hundesteuer Buchstaben R bis Z
Harald
Dreßler
Abteilungsleiter
Ramona
Stötzel
Stellvertretende Abteilungsleiterin | Arbeitsgruppenleiterin
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Voraussetzung zur Nutzung des Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Zur Festsetzung und Zahlung der Hundesteuer erhalten Sie nach der An- oder Abmeldung einen Bescheid per Post.
Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer kann auch persönlich in einem Bürgerbüro vorgenommen werden.
Die Anmeldefrist beträgt zwei Wochen.
Haben Sie die von uns ausgegebene Hundesteuermarke verloren, können Sie schnell und problemlos eine neue Marke beantragen.
Voraussetzung zur Nutzung des Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.
Ersatz-Hundesteuermarke
Ersatz-Hundesteuermarke
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Hundesteuersatzung [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.040]
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