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Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie.
Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die Finanzverwaltung ermittelt.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebes ist im Einkommenssteuergesetz enthalten.
Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen unterschieden.
Die aktuellen - vom Rat der Stadt Siegen - beschlossenen Hebesätze betragen für die
505 %
107 %
Wohngrundstücke: 770 %
Nichtwohngrundstücke: 1.540 %
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstücks? In unserem Fragen-/ Antwortenkatalog finden Sie Informationen und Hinweise zur Grundsteuerreform:
Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung der Grundsteuer
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.010]
Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung der Gewerbesteuer nach Ertrag
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.020]
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie.
Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die Finanzverwaltung ermittelt.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebes ist im Einkommenssteuergesetz enthalten.
Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen unterschieden.
Die aktuellen - vom Rat der Stadt Siegen - beschlossenen Hebesätze betragen für die
505 %
107 %
Wohngrundstücke: 770 %
Nichtwohngrundstücke: 1.540 %
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Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung der Grundsteuer
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.010]
Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung der Gewerbesteuer nach Ertrag
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.020]
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie.
Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die Finanzverwaltung ermittelt.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebes ist im Einkommenssteuergesetz enthalten.
Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen unterschieden.
Die aktuellen - vom Rat der Stadt Siegen - beschlossenen Hebesätze betragen für die
505 %
107 %
Wohngrundstücke: 770 %
Nichtwohngrundstücke: 1.540 %
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Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung der Grundsteuer
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.010]
Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung der Gewerbesteuer nach Ertrag
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.020]
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie.
Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die Finanzverwaltung ermittelt.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebes ist im Einkommenssteuergesetz enthalten.
Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen unterschieden.
Die aktuellen - vom Rat der Stadt Siegen - beschlossenen Hebesätze betragen für die
505 %
107 %
Wohngrundstücke: 770 %
Nichtwohngrundstücke: 1.540 %
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[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.010]
Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung der Gewerbesteuer nach Ertrag
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.020]
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie.
Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die Finanzverwaltung ermittelt.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebes ist im Einkommenssteuergesetz enthalten.
Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen unterschieden.
Die aktuellen - vom Rat der Stadt Siegen - beschlossenen Hebesätze betragen für die
505 %
107 %
Wohngrundstücke: 770 %
Nichtwohngrundstücke: 1.540 %
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Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die Finanzverwaltung ermittelt.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebes ist im Einkommenssteuergesetz enthalten.
Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen unterschieden.
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505 %
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Wohngrundstücke: 770 %
Nichtwohngrundstücke: 1.540 %
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[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.010]
Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung der Gewerbesteuer nach Ertrag
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.020]
Christoph
Kölsch
Arbeitsgruppenleiter | Gewerbesteuer Buchstaben A bis D
Melanie
Fuchs
Gewerbesteuer Buchstaben Kle bis M
Burkhard
Kreutz
Gewerbesteuer Buchstaben N bis Z
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Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die Finanzverwaltung ermittelt.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebes ist im Einkommenssteuergesetz enthalten.
Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen unterschieden.
Die aktuellen - vom Rat der Stadt Siegen - beschlossenen Hebesätze betragen für die
505 %
107 %
Wohngrundstücke: 770 %
Nichtwohngrundstücke: 1.540 %
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