Besonderer Kündigungsschutz (Behinderte Menschen im Beruf)

Wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen gekündigt werden soll, ist die vorherige Zustimmung des LWL-Inklusionsamt Arbeit Münster erforderlich. Gemeinsam mit dem LWL ist die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf für die Durchführung des Verfahrens zuständig. Die Fachstelle spricht mit allen Beteiligten, ermittelt den Sachverhalt und wirkt auf eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer hin.