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Birgit
Krieger
Baulasten, Grundstücksteilungen
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, die dazu dient, baurechtswidrige Zustände heilen zu können oder nicht entstehen zu lassen. Sie wird im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und im Baulastenbuch eingetragen.
Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.
Der Baulastgeber muss die Verpflichtungserklärung vor der Bauaufsichtsbehörde oder einem Notar unterschreiben.
Auf schriftlichen Antrag prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob eine bestehende Baulast gelöscht werden kann. Soweit kein öffentliches Interesse am Fortbestand der Baulast besteht, wird dem Antrag stattgegeben
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
Mindestgebühr je Baulasteintragung 50,00 Euro.
[Online-Service]
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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