Baulasten

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, die dazu dient, baurechtswidrige Zustände heilen zu können oder nicht entstehen zu lassen. Sie wird im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und im Baulastenbuch eingetragen.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.

Eintragung einer Baulast

Der Baulastgeber muss die Verpflichtungserklärung vor der Bauaufsichtsbehörde oder einem Notar unterschreiben.

Löschung einer Baulast

Auf schriftlichen Antrag prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob eine bestehende Baulast gelöscht werden kann. Soweit kein öffentliches Interesse am Fortbestand der Baulast besteht, wird dem Antrag stattgegeben

Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.

Mindestgebühr je Baulasteintragung 50,00 Euro.

Kontakt

Baulasten, Grundstücksteilungen
Rathaus Geisweid
Raum: 218
Lindenplatz 7
57078 Siegen