Angelberechtigungsschein für Obernau- und/oder Breitenbachtalsperre

Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Siegen wohnen, zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben. Beantragt werden können Angelberechtigungen für die Obernau- oder Breitenbachtalsperre sowie Kombi-Scheine für beide Talsperren.

Die Bewerbung für einen Angelplatz muss bis zum 28. Januar eines jeden Jahres bei der

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57076 Siegen

Telefon: 0271 404-2404
Telefax: 0271 404-2701

eingegangen sein.

Hinweis

  • Für die persönliche Berechtigung zum Angeln wird ein Fischereischein benötigt, der bei einem Bürgerbüro Ihrer Wahl ausgestellt oder verlängert werden kann. Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung, die beim Kreis Siegen-Wittgenstein - Veterinäramt abgelegt werden kann.
  • Die Angelberechtigungsscheine werden vom Wasserverband Siegen-Wittgenstein ausgestellt.

Kontakt

Wasserverband Siegen-Wittgenstein
Einheitsstraße 23
57076 Siegen

Telefon: 0271 7096-0
E-Mail: info@​wvs.nrw

Die Gebühr für den Angelberechtigungsschein ist beim Wasserverband Siegen-Wittgenstein zu erfragen und im Rahmen des Erhalts des beantragten Angelberechtigungsscheines an diesen zu zahlen.

Erlaubnisschein (Angeln), Angelerlaubnisschein

Kontakt

Grundbesitzabgaben für städtische Grundstücke, Angelberechtigungsscheine Obernau- und Breitenbachtalsperre
Rathaus Geisweid
Raum: 117
Lindenplatz 7
57078 Siegen