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Ulrike
Meyer
Grundbesitzabgaben für städtische Grundstücke, Angelberechtigungsscheine Obernau- und Breitenbachtalsperre
Marlene
Krippendorf
Abteilungsleiterin
Thomas
Daschke
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung - Wohnbaulandentwicklung, Wohnungsmarktbeobachtung, Gewerbeflächenentwicklung, Flächennutzungsplanung (FNP), Windenergie, Regional
Gabriele
Jung
Geschäftszimmer
Stefanie
Freudenberg
Geschäftszimmer
Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Siegen wohnen, zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben. Beantragt werden können Angelberechtigungen für die Obernau- oder Breitenbachtalsperre sowie Kombi-Scheine für beide Talsperren.
Die Bewerbung für einen Angelplatz muss bis zum 28. Januar eines jeden Jahres bei der
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57076 Siegen
Telefon: 0271 404-2404
Telefax: 0271 404-2701
eingegangen sein.
Wasserverband Siegen-Wittgenstein
Einheitsstraße 23
57076 Siegen
Telefon: 0271 7096-0
E-Mail: info@wvs.nrw
Die Gebühr für den Angelberechtigungsschein ist beim Wasserverband Siegen-Wittgenstein zu erfragen und im Rahmen des Erhalts des beantragten Angelberechtigungsscheines an diesen zu zahlen.
[Online-Service]