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Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Siegen wohnen, zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben. Beantragt werden können Angelberechtigungen für die Obernau- oder Breitenbachtalsperre sowie Kombi-Scheine für beide Talsperren.
Die Bewerbung für einen Angelplatz muss bis zum 28. Januar eines jeden Jahres bei der
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57076 Siegen
Telefon: 0271 404-2404
Telefax: 0271 404-2701
eingegangen sein.
Wasserverband Siegen-Wittgenstein
Einheitsstraße 23
57076 Siegen
Telefon: 0271 7096-0
E-Mail: info@wvs.nrw
Die Gebühr für den Angelberechtigungsschein ist beim Wasserverband Siegen-Wittgenstein zu erfragen und im Rahmen des Erhalts des beantragten Angelberechtigungsscheines an diesen zu zahlen.
Ulrike
Meyer
Grundbesitzabgaben für städtische Grundstücke, Angelberechtigungsscheine Obernau- und Breitenbachtalsperre
Marlene
Krippendorf
Abteilungsleiterin
Thomas
Daschke
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
Gabriele
Jung
Geschäftszimmer
Stefanie
Freudenberg
Geschäftszimmer
Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Siegen wohnen, zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben. Beantragt werden können Angelberechtigungen für die Obernau- oder Breitenbachtalsperre sowie Kombi-Scheine für beide Talsperren.
Die Bewerbung für einen Angelplatz muss bis zum 28. Januar eines jeden Jahres bei der
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57076 Siegen
Telefon: 0271 404-2404
Telefax: 0271 404-2701
eingegangen sein.
Wasserverband Siegen-Wittgenstein
Einheitsstraße 23
57076 Siegen
Telefon: 0271 7096-0
E-Mail: info@wvs.nrw
Die Gebühr für den Angelberechtigungsschein ist beim Wasserverband Siegen-Wittgenstein zu erfragen und im Rahmen des Erhalts des beantragten Angelberechtigungsscheines an diesen zu zahlen.
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