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Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
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Bürgerbüro Eiserfeld
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Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung, die beim Kreis Siegen-Wittgenstein - Veterinäramt abgelegt werden kann.
Wer angeln will, braucht neben der privatrechtlichen Erlaubnis [siehe: Angelberechtigungsschein] auch die Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines, der beim Angeln mitzuführen und Kontrollbefugten (beispielsweise Fischereiaufsehern) auszuhändigen ist. Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen nicht angeln.
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines ist eine persönliche Vorsprache bei einem Bürgerbüro Ihrer Wahl erforderlich.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung [Kreis Siegen-Wittgenstein - Veterinäramt] abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünf-Jahresfischereischein erhalten.
Ein Jugendfischereischein kann ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt werden.
Hinzu gekommen ist der Sonderfischereischein. Dieser Fischereischein ist für Personen gedacht, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann ebenfalls wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind.
Fischereischein
Jugendfischereischein
Sonderfischereischein
Ersatz-Fischereischein
Fischereischein (Ersterteilung/ Neuausstellung)
Jugendfischereischein (Ersterteilung/ Neuausstellung)
Sonderfischereischein (Ersterteilung/ Neuausstellung)
Verlängerung eines Scheins
Ersatzausfertigung eines Scheins
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