Bespielt wird die Siegener Innenstadt von der Bahnhofstraße bis zum Marktplatz vor dem Rathaus. Es wird vier Bühnenstandorte geben: Siegbrücke, Kölner Tor, Sandstraße, Markplatz. Hinzu kommt die Spielfläche Herrengarten.
Zu besetzen: sieben Getränkerondelle
Vorgesehen ist, auf dem Gelände sieben Getränkerondelle unterschiedlicher Größe und Kapazität zu platzieren. Für diese werden Betreiberinnen und Betreiber gesucht.
Berücksichtigt werden ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer gültigen Schankerlaubnis bzw. eines Reisegewerbescheins sind und aus der Region Siegen kommen (Stadt Siegen und Städte bzw. Gemeinden im Radius von 30 Kilometern, gemessen vom Zentrum Siegens aus). Weitere Bewerbungskriterien und Vertragsbedingungen sind der Ausschreibung zu entnehmen, die ab sofort auf der Homepage www.siegener-stadtfest.de aufgerufen werden kann.
Nach Prüfung der Eignungskriterien erfolgt die Standvergabe. Bei Mehrfachbewerbungen für einen Standort entscheidet das Los.
Die Ausschreibungsfrist für die Rondelle endet am 2. März 2025.
Zu besetzen: Verzehr-, Informations-, Aktions- und Verkaufsstände
Die Straßen in Unter- und Oberstadt werden mit Aktions- und Informationsständen, Verzehr- und Verkaufsständen bestückt, für die sich Betreiberinnen und Betreiber bewerben können. Bei der Auswahl legt die Stadt Siegen folgende Kriterien zugrunde:
- Das Siegener Stadtfest ist ein Bürgerfest, das von Siegenern und Siegenrinnen mitgestaltet wird. Bevorzugt berücksichtigt werden deshalb Vereine, Initiativen, Institutionen, die sich mit ihrem Angebot der Allgemeinheit vorstellen wollen, sei es in Form von Informationen oder in Form von Spielen und Aktionen. Für diese Bewerberinnen und Bewerber steht eine gewisse Anzahl an Stellflächen zur Verfügung, die mietfrei überlassen werden. Berechnet wird lediglich eine geringe Verbrauchskostenpauschale.
- Nicht gestattet ist diesen Standbetreiberinnen und -betreibern der Verkauf von Getränken, Lebensmitteln und sonstigen Waren, da dies eine Konkurrenz zu gewerblichen, Pacht zahlenden Standbetreibern erzeugen würde.
- Verkaufsstände werden lediglich im Bereich Kunsthandwerk, Wohnaccessoires und regionale Erzeugnisse gesucht.
- Gewerbliche Betriebe, die das Stadtfest als Marketing-Plattform nutzen wollen, sind in begrenztem Umfang erlaubt und zahlen eine Standgebühr, abhängig von der Lage der Stellfläche.
Generell gilt: Das Siegener Stadtfest strebt die Klimaneutralität an. Um diese zu erreichen, gilt die Maßgabe, dass Ausstellerinnen und Aussteller
- vorzugsweise aus dem regionalen Einzugsbereich kommen (Stadt Siegen und Städte bzw. Gemeinden im Radius von 30 Kilometern, gemessen vom Zentrum Siegens aus)
- vorzugsweise regionale Produkte anbieten und
- die Auflagen des Veranstalters zur Abfallwirtschaft einhalten.
Die Ausschreibungsunterlagen sind unter www.siegener-stadtfest.de zu finden.
Die Ausschreibungsfrist endet am 15. März 2025.
Bewerbungen können per E-Mail an kultur@siegen.de gesendet werden.
Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle des Stadtfestes, Frau Scharnberg, Telefon: 0271 404-1528, zur Verfügung.