Ab dem 1. März bis zum 30. September sind starke Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Sträuchern verboten.
Grundlage für diese Regelung ist das Bundesnaturschutzgesetz. “Damit sollen blühende Gehölze als wichtige Nahrungsquelle für Insekten erhalten bleiben und brütende Vögel geschützt werden”, erklärt Dr. Martin Wiedemann, Biologe in der Abteilung Umwelt und Klima der Stadt Siegen. Während der Schutzzeit ist es nicht erlaubt, Bäume sowie Hecken, lebende Zäune und Gebüsche radikal zu kürzen oder komplett zu entfernen. Eine Ausnahme gilt für Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Flächen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sind möglich.
Warum gibt es das Verbot?
Viele heimische Vogelarten nutzen Hecken und Sträucher als Nistplätze. Allerdings sind die natürlichen Brutstätten in den vergangenen Jahren durch veränderte landwirtschaftliche Methoden stark zurückgegangen. Auch Kleintiere wie Igel finden in dichten Gehölzen Schutz. Damit ihre Lebensräume erhalten bleiben, ist es umso wichtiger, Rücksicht zu nehmen und radikale Schnitte in diesem Zeitraum zu vermeiden. “Ein sorgfältiger Umgang mit Gehölzen ist ein wesentlicher Beitrag zum Artenschutz. Jeder und jede Einzelne kann mit kleinen Maßnahmen viel bewirken”, so Wiedemann weiter.
Was ist erlaubt?
Leichte Pflege- und Formschnitte sind weiterhin möglich. Wenn es darum geht, das Wachstum von Hecken zu regulieren oder Bäume gesund zu halten, dürfen vorsichtige Rückschnitte auch während der Schonzeit durchgeführt werden. Wichtig ist jedoch, dass dabei weder brütende Vögel noch andere Tiere gestört werden. Ein weiterer Tipp: Wer größere Mengen an Schnittgut entsorgen möchte, sollte dies schnellstmöglich tun. Denn sobald sich Tiere darin einquartieren - beispielsweise Igel oder Vögel - darf das Schnittgut nicht mehr entfernt oder beschädigt werden.
Informationen für Gartenbesitzerinnen und -besitzer
Um Missverständnisse oder Verstöße gegen den Naturschutz zu vermeiden, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Abteilung Umwelt und Klima über das Grüne Telefon unter 0271 404-3282 für Rückfragen zur Verfügung.