Integrationsratswahl 2025:

Informationen zur Briefwahl

Zeitgleich mit den Kommunalwahlen am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Integrationsratswahlen statt - auch die Wahl des Integrationsrates der Universitätsstadt Siegen.

Für diese Wahl gelten nach § 3 der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates der Universitätsstadt Siegen folgende Regelungen:

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist;
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt;
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat
    oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBL. IS 3458) erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
    und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 3. August 2025 Wahlberechtigten nach Absatz 1 Buchstaben a) und b) werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Wahlberechtigte Personen nach Absatz 1 Buchstaben c) und d) müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl (ab 18. August bis 2. September 2025) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer

  • auf die das Aufenthaltsgesetz nach § 1 Absatz 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet.
  • die Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab dem 14. August 2025. Sofern bis zum 25. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde oder im Einzelfall Zweifel am Wahlrecht bestehen, wird empfohlen, sich möglichst bald mit dem Beauftragten für die Integrationsratswahl in Verbindung zu setzen [siehe: Kontakt und Öffnungszeiten].


Hinweise zur Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen (eventuell zusätzlich der Reiseanschrift) wie folgt beantragen:

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:


Online ab 11. August 2025 unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages bis zum 9. September 2025, 12.00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden.


Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Die Postanschrift lautet: 

Stadt Siegen, Wahlbüro Integrationsratswahl, Rathaus Weidenau/ Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen.


Persönlich ab 11. August 2025 im

Wahlbüro für die Integrationsratswahl im Rathaus Weidenau/ Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen.

Hier besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.

Das Wahlbüro für die Integrationsratswahl ist ab Montag, 11. August 2025, geöffnet [siehe: Kontakt/ Öffnungszeiten].

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bei Vorlage des Ausweisdokumentes kann auch ab dem 11. August 2025 im Wahlbüro für die Integrationsratswahl sofort gewählt werden.

Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 13./14. September 2025 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an. Wichtig ist, dass der gelbe Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 14. September 2025, 16.00 Uhr, im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen ist. 

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.


Kontakt und Öffnungszeiten

Stadt Siegen
Wahlbüro für die Integrationsratswahl
Rathaus Weidenau/ Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: 0271 404-2322 und 0271 404-1445
E-Mail: integrationsratswahl@​​siegen.de  

Öffnungszeiten Wahlbüro für die Integrationsratswahl
[Rathaus Weidenau/ Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen]

ab 11. August 2025

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

Am Freitag, 12. September 2025, ist das Wahlbüro für die Integrationsratswahl im Ratssaal des Rathauses Siegen (Oberstadt), Markt 2, 57072 Siegen, in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr, geöffnet.