zurück
Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.
Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.
Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:
Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".
Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per
Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"
anmelden.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.
Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:
1 Person 23.540,00 Euro 50 qm
2 Personen 28.350,00 Euro 65 qm oder 2 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 1 Kind (jünger als 6 Jahre) 29.210,00 Euro 65 qm oder 2 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 1 Kind (älter als 6 Jahre) 29.210,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
3 Erwachsene 34.880,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
2 Erwachsene und 1 Kind 35.740,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 2 Kinder (jünger als 6 Jahre) 36.600,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 2 Kinder (älter als 6 Jahre) 36.600,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
4 Erwachsene 41.410,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
3 Erwachsene und 1 Kind 42.270,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
2 Erwachsene und 2 Kinder 43.130,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
Für jede weitere Person werden zusätzlich 6.530,00 Euro hinzugerechnet.
Für jedes weitere Kind wird zusätzlich 860,00 Euro hinzugerechnet.
Für jede weitere Person wird zusätzlich 1 Zimmer und 15 qm hinzugerechnet.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro wird vor Bearbeitung des Antrages fällig. Dazu erhalten Sie eine E-Mail oder ein Schreiben mit allen notwendigen Daten zur Überweisung der Verwaltungsgebühr.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Zusendung des Wohnberechtigungsscheines zu begleichen. Als Nachweis kann der entsprechende Zahlungsbeleg per E-Mail an wbs@siegen.de oder per Post übersandt werden Eine persönliche Abgabe am Info-Schalter des Rathauses Weidenau ist auch möglich.
Bei Vorlage des Siegener Ausweises ist die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei.
Der Siegener Ausweis ist bei Antragstellung einzureichen.
Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.
Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.
Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:
Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".
Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per
Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"
anmelden.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.
Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:
1 Person 23.540,00 Euro 50 qm
2 Personen 28.350,00 Euro 65 qm oder 2 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 1 Kind (jünger als 6 Jahre) 29.210,00 Euro 65 qm oder 2 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 1 Kind (älter als 6 Jahre) 29.210,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
3 Erwachsene 34.880,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
2 Erwachsene und 1 Kind 35.740,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 2 Kinder (jünger als 6 Jahre) 36.600,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 2 Kinder (älter als 6 Jahre) 36.600,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
4 Erwachsene 41.410,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
3 Erwachsene und 1 Kind 42.270,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
2 Erwachsene und 2 Kinder 43.130,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
Für jede weitere Person werden zusätzlich 6.530,00 Euro hinzugerechnet.
Für jedes weitere Kind wird zusätzlich 860,00 Euro hinzugerechnet.
Für jede weitere Person wird zusätzlich 1 Zimmer und 15 qm hinzugerechnet.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro wird vor Bearbeitung des Antrages fällig. Dazu erhalten Sie eine E-Mail oder ein Schreiben mit allen notwendigen Daten zur Überweisung der Verwaltungsgebühr.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Zusendung des Wohnberechtigungsscheines zu begleichen. Als Nachweis kann der entsprechende Zahlungsbeleg per E-Mail an wbs@siegen.de oder per Post übersandt werden Eine persönliche Abgabe am Info-Schalter des Rathauses Weidenau ist auch möglich.
Bei Vorlage des Siegener Ausweises ist die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei.
Der Siegener Ausweis ist bei Antragstellung einzureichen.
Alexandra
Hahn
Arbeitsteam Wohnen - Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Susanne
Schon
Arbeitsteam Wohnen/ Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.
Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.
Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:
Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".
Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per
Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"
anmelden.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.
Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:
1 Person 23.540,00 Euro 50 qm
2 Personen 28.350,00 Euro 65 qm oder 2 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 1 Kind (jünger als 6 Jahre) 29.210,00 Euro 65 qm oder 2 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 1 Kind (älter als 6 Jahre) 29.210,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
3 Erwachsene 34.880,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
2 Erwachsene und 1 Kind 35.740,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 2 Kinder (jünger als 6 Jahre) 36.600,00 Euro 80 qm oder 3 Zimmer/ Küche/ Bad
1 Erwachsener und 2 Kinder (älter als 6 Jahre) 36.600,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
4 Erwachsene 41.410,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
3 Erwachsene und 1 Kind 42.270,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
2 Erwachsene und 2 Kinder 43.130,00 Euro 95 qm oder 4 Zimmer/ Küche/ Bad
Für jede weitere Person werden zusätzlich 6.530,00 Euro hinzugerechnet.
Für jedes weitere Kind wird zusätzlich 860,00 Euro hinzugerechnet.
Für jede weitere Person wird zusätzlich 1 Zimmer und 15 qm hinzugerechnet.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro wird vor Bearbeitung des Antrages fällig. Dazu erhalten Sie eine E-Mail oder ein Schreiben mit allen notwendigen Daten zur Überweisung der Verwaltungsgebühr.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Zusendung des Wohnberechtigungsscheines zu begleichen. Als Nachweis kann der entsprechende Zahlungsbeleg per E-Mail an wbs@siegen.de oder per Post übersandt werden Eine persönliche Abgabe am Info-Schalter des Rathauses Weidenau ist auch möglich.
Bei Vorlage des Siegener Ausweises ist die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei.
Der Siegener Ausweis ist bei Antragstellung einzureichen.
[Online-Service]
[Online-Service]