Wohnberechtigungsschein (WBS)

Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.

Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.

Online-Services

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:

Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".

Wohnungsvermittlung

Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per 

Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"

anmelden.

Generell gilt ...

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.

Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:

Grundbetrag 1 Person: 20.420,00 Euro

Grundbetrag 2 Personen: 24.600,00 Euro

Jede weitere Person: + 5.660,00 Euro

Kinder im Sinne der Einkommenssteuer: + 740,00 Euro

Beispiel

Einkommensgrenze Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) = 37.400,00 Euro

Es handelt sich um Netto-Beträge.

Wohnungsgröße

1 Person = 50 qm Wohnfläche (WF)
2 Personen = 2 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 65 qm Wohnfläche (WF)
jede weitere Person = + 1 Zimmer und 15 qm Wohnfläche (WF)

Beispiel

Wohnungsgröße Vier-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) = 4 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 95 qm Wohnfläche (WF).

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) ist gebührenpflichtig. 

Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro wird vor Bearbeitung des Antrages fällig. Dazu erhalten Sie eine E-Mail oder ein Schreiben mit allen notwendigen Daten zur Überweisung der Verwaltungsgebühr.

Die Verwaltungsgebühr ist vor Zusendung des Wohnberechtigungsscheines zu begleichen. Als Nachweis kann der entsprechende Zahlungsbeleg per E-Mail an wbs@​siegen.de oder per Post übersandt werden Eine persönliche Abgabe am Info-Schalter des Rathauses Weidenau ist auch möglich.

Besitzerin/ Besitzer eines Siegener Ausweises

Bei Vorlage des Siegener Ausweises ist die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei.
Der Siegener Ausweis ist bei Antragstellung einzureichen.

  • Personalausweis oder Pass (Antragstellerin/ Antragsteller und Familienangehörige bzw. alle einziehende Personen).
    Nachweis über den ausländerrechtlichen Status.
  • Geburtsurkunde des Kindes/ Geburtsurkunden der Kinder.
  • Bezieherinnen/ Bezieher von Arbeitslosengeld: Vollständiger Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes/Jobcenters.
  • Bezieherinnen/ Bezieher von Grundsicherung: Aktueller Leistungsbescheid.
  • Studierende und Schülerinnen/ Schüler über 16 Jahren: Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid, Bescheinigung über sonstiges Einkommen aus Nebentätigkeit, Schreiben der Eltern über eventuelle finanzielle Unterstützung, Schulbescheinigung, Auszubildende: Ausbildungsvertrag, eine aktuelle Gehaltsabrechnung, Bescheid über eventuelle Berufsausbildungsbeihilfe, Nachweis Kindergeldzahlungen.
  • Bei Krankengeldbezug: Nachweis über Brutto-Krankengeld von der Krankenkasse.
  • Rentnerinnen/ Rentner: Aktueller Rentenbescheid (Altersrente, Witwenrente, Betriebsrente, sonstige Rente, wie beispielsweise Unfallrente).
  • Mutterpass bei Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche.
  • Scheidungsurteil mit Regelung des Sorgerechts, Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen und Höhe der Leistungen (beispielsweise: aktueller Kontoauszug), Nachweis über die Zahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen (UVG).
  • Heiratsurkunde bei Ehepaaren, die innerhalb der letzten 5 Jahre geheiratet haben und von denen keiner das 40. Lebensjahr vollendet hat.
  • Siegener Ausweis (falls dieser nicht vorhanden ist, kann dieser im Rathaus Weidenau beantragt werden).
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite), Pflegegutachten der Krankenkasse (Nachweis über benötigte Hilfsmittel).
  • Bei Personen, die dauerhaft auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen: Ärztliches Attest.
  • Berufstätige: Wenn die Person schon länger als 12 Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, sind die Lohnabrechnungen Dezember des letzten Jahres und die letzte aktuelle des laufenden Jahres vorzulegen; bei einer Tätigkeit von beispielsweise fünf Monaten ist die letzte Gehaltsabrechnung und der Arbeitsvertrag einzureichen (darin muss der Bruttolohn und die tägliche Arbeitszeit erkennbar sein).
  • Letzter aktueller Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes zur Anerkennung erhöhter Werbungskosten.
  • Selbstständige: Gewinn- und Verlustrechnung der vergangenen zwölf Monate; Nachweis über den monatlich zu entrichtenden Beitrag zur privaten Krankenversicherung; Nachweis über eventuelle Lebensversicherungen und die entsprechende monatliche Beitragshöhe.

Kontakt

Arbeitsteam Wohnen - Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Rathaus Weidenau
Raum: 7
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Wohnen/ Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Rathaus Weidenau
Raum: 7
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen