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Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.
Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.
Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:
Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".
Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per
Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"
anmelden.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.
Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:
Grundbetrag 1 Person: 20.420,00 Euro
Grundbetrag 2 Personen: 24.600,00 Euro
Jede weitere Person: + 5.660,00 Euro
Kinder im Sinne der Einkommenssteuer: + 740,00 Euro
Einkommensgrenze Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) = 37.400,00 Euro
Es handelt sich um Netto-Beträge.
Wohnungsgröße
1 Person = 50 qm Wohnfläche (WF)
2 Personen = 2 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 65 qm Wohnfläche (WF)
jede weitere Person = + 1 Zimmer und 15 qm Wohnfläche (WF)
Wohnungsgröße Vier-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) = 4 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 95 qm Wohnfläche (WF).
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro wird vor Bearbeitung des Antrages fällig. Dazu erhalten Sie eine E-Mail oder ein Schreiben mit allen notwendigen Daten zur Überweisung der Verwaltungsgebühr.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Zusendung des Wohnberechtigungsscheines zu begleichen. Als Nachweis kann der entsprechende Zahlungsbeleg per E-Mail an wbs@siegen.de oder per Post übersandt werden Eine persönliche Abgabe am Info-Schalter des Rathauses Weidenau ist auch möglich.
Bei Vorlage des Siegener Ausweises ist die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei.
Der Siegener Ausweis ist bei Antragstellung einzureichen.
Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.
Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.
Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:
Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".
Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per
Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"
anmelden.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.
Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:
Grundbetrag 1 Person: 20.420,00 Euro
Grundbetrag 2 Personen: 24.600,00 Euro
Jede weitere Person: + 5.660,00 Euro
Kinder im Sinne der Einkommenssteuer: + 740,00 Euro
Einkommensgrenze Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) = 37.400,00 Euro
Es handelt sich um Netto-Beträge.
Wohnungsgröße
1 Person = 50 qm Wohnfläche (WF)
2 Personen = 2 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 65 qm Wohnfläche (WF)
jede weitere Person = + 1 Zimmer und 15 qm Wohnfläche (WF)
Wohnungsgröße Vier-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) = 4 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 95 qm Wohnfläche (WF).
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro wird vor Bearbeitung des Antrages fällig. Dazu erhalten Sie eine E-Mail oder ein Schreiben mit allen notwendigen Daten zur Überweisung der Verwaltungsgebühr.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Zusendung des Wohnberechtigungsscheines zu begleichen. Als Nachweis kann der entsprechende Zahlungsbeleg per E-Mail an wbs@siegen.de oder per Post übersandt werden Eine persönliche Abgabe am Info-Schalter des Rathauses Weidenau ist auch möglich.
Bei Vorlage des Siegene Ausweises ist die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei.
Der Siegener Ausweis ist bei Antragstellung einzureichen.
Alexandra
Hahn
Arbeitsteam Wohnen - Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Susanne
Schon
Arbeitsteam Wohnen/ Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.
Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.
Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:
Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".
Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per
Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"
anmelden.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.
Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:
Grundbetrag 1 Person: 20.420,00 Euro
Grundbetrag 2 Personen: 24.600,00 Euro
Jede weitere Person: + 5.660,00 Euro
Kinder im Sinne der Einkommenssteuer: + 740,00 Euro
Einkommensgrenze Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) = 37.400,00 Euro
Es handelt sich um Netto-Beträge.
Wohnungsgröße
1 Person = 50 qm Wohnfläche (WF)
2 Personen = 2 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 65 qm Wohnfläche (WF)
jede weitere Person = + 1 Zimmer und 15 qm Wohnfläche (WF)
Wohnungsgröße Vier-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) = 4 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 95 qm Wohnfläche (WF).
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro wird vor Bearbeitung des Antrages fällig. Dazu erhalten Sie eine E-Mail oder ein Schreiben mit allen notwendigen Daten zur Überweisung der Verwaltungsgebühr.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Zusendung des Wohnberechtigungsscheines zu begleichen. Als Nachweis kann der entsprechende Zahlungsbeleg per E-Mail an wbs@siegen.de oder per Post übersandt werden Eine persönliche Abgabe am Info-Schalter des Rathauses Weidenau ist auch möglich.
Bei Vorlage des Siegener Ausweises ist die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei.
Der Siegener Ausweis ist bei Antragstellung einzureichen.
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