Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung

Ihnen wurde die Ausübung eines Gewerbes untersagt und Sie möchten prüfen lassen, inwieweit Ihnen die Ausübung wieder gestattet werden kann.

Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:

  1. Formloser schriftlicher Antrag
    in dem das Gewerbe, das Sie wieder ausüben möchten, und möglichst auch schon der Ort der beabsichtigten Gewerbeausübung benannt wird. Darüber hinaus müssen Sie im Antrag darstellen und durch geeignete Nachweise glaubhaft machen, wie Sie seit der vorherigen Gewerbeuntersagung Ihren Lebensunterhalt bestritten haben und ob Sie einer Arbeitnehmertätigkeit nachgegangen sind.
     
  2. Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O") können Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen.
     
  3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Einen "Auszug aus dem Gewerbezentralregister" der Belegart 9 können Sie bei der
    Stadt Siegen
    Arbeitsgruppe 2/2-2 ? Gewerbe
    Bahnhofstraße 4
    57072 Siegen
    beantragen.
     
  4. Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    Erhältlich beim zuständigen Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen.
     
  5. Aktuelle Bescheinigungen
    der Gewerbesteuer-, Finanzämter und Sozialversicherungsträger (nähere Erläuterungen unter "Besonderheiten bei Zahlungsrückständen" sowie "Besonderheiten bei Wohnsitzwechsel").

Wann ist die Wiedergestattung möglich?

Das Wiedergestattungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.

Die Wiedergestattung kommt in Betracht, wenn Ihnen die selbstständige Ausübung eines, mehrerer oder aller Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden war, nach Abschluss des Gewerbeuntersagungsverfahrens die Unzuverlässigkeitstatbestände aber inzwischen entfallen sind. Das heißt, es müssen Umstände eingetreten sein, die die Annahme rechtfertigen, dass die Zuverlässigkeit wieder hergestellt ist.

Die Wiedergestattung betrifft nur solche Gewerbe, für die keine besondere Erlaubnis nach spezialgesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

Online-Antrag

Ein Antrag auf "Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung - GewO)" kann auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:

https://service.wirtschaft.nrw/antrag/wiedergestattung 

200 bis 1.000 Euro

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten: Koordinierungsstelle für Veranstaltungen, Gewerbeuntersagungen, Ladenöffnungsgesetz
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 103
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57072), Gewerbeuntersagungen
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 310
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen