zurück
Ihnen wurde die Ausübung eines Gewerbes untersagt und Sie möchten prüfen lassen, inwieweit Ihnen die Ausübung wieder gestattet werden kann.
Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Das Wiedergestattungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Die Wiedergestattung kommt in Betracht, wenn Ihnen die selbstständige Ausübung eines, mehrerer oder aller Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden war, nach Abschluss des Gewerbeuntersagungsverfahrens die Unzuverlässigkeitstatbestände aber inzwischen entfallen sind. Das heißt, es müssen Umstände eingetreten sein, die die Annahme rechtfertigen, dass die Zuverlässigkeit wieder hergestellt ist.
Die Wiedergestattung betrifft nur solche Gewerbe, für die keine besondere Erlaubnis nach spezialgesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
Ein Antrag auf "Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung - GewO)" kann auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:
200 bis 1.000 Euro
Patrick
Vohs
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57072), Gewerbeuntersagungen
Jennifer
Rogel
Gewerbeangelegenheiten: Koordinierungsstelle für Veranstaltungen, Gewerbeuntersagungen, Ladenöffnungsgesetz
Ihnen wurde die Ausübung eines Gewerbes untersagt und Sie möchten prüfen lassen, inwieweit Ihnen die Ausübung wieder gestattet werden kann.
Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Das Wiedergestattungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Die Wiedergestattung kommt in Betracht, wenn Ihnen die selbstständige Ausübung eines, mehrerer oder aller Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden war, nach Abschluss des Gewerbeuntersagungsverfahrens die Unzuverlässigkeitstatbestände aber inzwischen entfallen sind. Das heißt, es müssen Umstände eingetreten sein, die die Annahme rechtfertigen, dass die Zuverlässigkeit wieder hergestellt ist.
Die Wiedergestattung betrifft nur solche Gewerbe, für die keine besondere Erlaubnis nach spezialgesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
Ein Antrag auf "Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung - GewO)" kann auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:
200 bis 1.000 Euro
Nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, können Sie die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen gemäß § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung (§ 35 Abs. 6 GewO).