zurück
Christoph
Rademacher
Verkehrsrechtliche Genehmigung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Um einen reibungs- und konfliktfreien Ablauf der Wahlwerbung/ Wahlplakatierung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Stadtgebiet Siegens zu bewerkstelligen, ist folgendes zu beachten:
Falls Sie als Kandidatin/ Kandidat, Partei oder Wählergemeinschaft zur Bundestagswahl antreten und aus diesem Anlass für Ihre politischen Inhalte werben möchten, sollten Sie die Plakatwerbung mit dem Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Plakatierung anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 auf öffentlichen Verkehrsflächen" (siehe: Formulare) beantragen.
Nach schriftlicher Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Siegen sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten: